Stadtwerke müssen für Strom, den sie zur öffentlichen Straßenbeleuchtung einsetzen, den vollständigen Stromsteuersatz entrichten. Das gilt auch dann, wenn sie den Beleuchtungserfolg insgesamt schulden und deswegen an die Kommune Licht (statt nur Strom) liefern. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) unlängst entschieden (Urt. v. 24.9.2014, Az. VII R 39/13) und damit im Ergebnis die Entscheidung des...
16. April 2015
Keine Stromsteuerbegünstigung für die öffentliche Straßenbeleuchtung
16April