Befristete Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gehen in die Verlängerung
„Die Kurzarbeit war und ist die stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal.“ Mit diesen Worten kündigte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, dem Parlament in seiner Rede vom 18.2.2022 die erneute Verlängerung der befristeten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld an. Am 11.3.2022 billigte der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld.
Sonderregelungen zur Bezugsdauer und vereinfachtem Zugang verlängert
Die maximale Bezugsdauer wird von 24 auf 28 Monate für diejenigen Betriebe verlängert, die spätestens bis zum 30.6.2021 mit dem Kurzarbeitergeldbezug begonnen haben. Von dieser Bezugsdauer sollen die Betriebe bis längstens zum 30.6.2022 profitieren können. Das Mindestquorum wird bis zum 30.6.2022 auf 10 Prozent abgesenkt bleiben und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird ebenfalls bis zu diesem Stichtag verzichtet. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird ebenfalls bis zum 30.6.2022 verlängert.
Sonderregelungen zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und Leiharbeit laufen aus
Die Sonderregelungen zur teilweisen Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 50 Prozent und die Bezugsberechtigung für Leiharbeitnehmer laufen zum 31.3.2022 aus.
Möglicherweise nimmt die Bundesregierung den Ukrainekrieg und die daraus resultierenden unabwägbaren wirtschaftlichen Folgen erneut zum Anlass, Änderungen bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld vorzunehmen. Es bleibt abzuwarten, ob nicht dann auch – entgegen den ursprünglichen Plänen – die Sonderregelungen für Leiharbeitnehmer verlängert und/oder über den 31.3.2022 hinaus Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter vollständig oder teilweise erstattet werden.
Die stabilste Brücke der COVID-19-Pandemie könnte sich damit auch in Zeiten der Ukraine-Krise als tragfähig erweisen.
Ansprechpartner*innen: Dr. Jost Eder