Befristete Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gehen in die Verlängerung

„Die Kurzarbeit war und ist die stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal.“ Mit diesen Worten kündigte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, dem Parlament in seiner Rede vom 18.2.2022 die erneute Verlängerung der befristeten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld an. Am 11.3.2022 billigte der Bundesrat den Gesetzesentwurf zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld.

Sonderregelungen zur Bezugsdauer und vereinfachtem Zugang verlängert

Die maximale Bezugsdauer wird von 24 auf 28 Monate für diejenigen Betriebe verlängert, die spätestens bis zum 30.6.2021 mit dem Kurzarbeitergeldbezug begonnen haben. Von dieser Bezugsdauer sollen die Betriebe bis längstens zum 30.6.2022 profitieren können. Das Mindestquorum wird bis zum 30.6.2022 auf 10 Prozent abgesenkt bleiben und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird ebenfalls bis zu diesem Stichtag verzichtet. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird ebenfalls bis zum 30.6.2022 verlängert.

Sonderregelungen zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und Leiharbeit laufen aus

Die Sonderregelungen zur teilweisen Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 50 Prozent und die Bezugsberechtigung für Leiharbeitnehmer laufen zum 31.3.2022 aus.

Möglicherweise nimmt die Bundesregierung den Ukrainekrieg und die daraus resultierenden unabwägbaren wirtschaftlichen Folgen erneut zum Anlass, Änderungen bei den Regelungen zum Kurzarbeitergeld vorzunehmen. Es bleibt abzuwarten, ob nicht dann auch – entgegen den ursprünglichen Plänen – die Sonderregelungen für Leiharbeitnehmer verlängert und/oder über den 31.3.2022 hinaus Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter vollständig oder teilweise erstattet werden.

Die stabilste Brücke der COVID-19-Pandemie könnte sich damit auch in Zeiten der Ukraine-Krise als tragfähig erweisen.

Ansprechpartner*innen: Dr. Jost Eder

Share
Weiterlesen

05 Juni

BNetzA veröffentlicht Festlegungsentwurf „HEDWIG“: Neue weitreichende Datenmeldepflichten für die Energiewirtschaft 

Mit der Veröffentlichung des Festlegungsentwurfs „HEDWIG“ am 18.4.2026 konkretisiert die BNetzA ihre Pläne, energiewirtschaftliche Datenmeldungen weiter zu standardisieren und zu zentralisieren. Ziel der Vorgaben ist es, mehr Transparenz am Energiemarkt zu schaffen, indem energiewirtschaftliche Daten umfassend erfasst und bereitgestellt werden. Dabei knüpft der Entwurf an das...

04 Juni

Unter Strom zum Erfolg: Elektromobilität als strategische Chance für die Logistik (Teil 2) 

Die Transformation zur Elektromobilität ist für Unternehmen im Logistiksektor weit mehr als eine technische Modernisierung. Sie betrifft zentrale Unternehmensbereiche gleichermaßen – von Energieversorgung und Infrastruktur über Finanzierung und Fördermittel bis hin zu regulatorischen und rechtlichen Anforderungen. Damit wird die Elektrifizierung...