BFH entscheidet zum hälftigen Miteigentum an außerhäuslichem Arbeitszimmer

(c) BBH

Wenn ein Ehepaar gemeinsam eine Immobilie kauft, die dann von einem von beiden als Arbeitszimmer genutzt wird, stellt sich die Frage, ob diese(r) die laufenden Kosten ganz oder nur zur Hälfte abziehen kann. Dazu hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) Stellung genommen (Urt. v. 6.12.2017, Az. VI R 41/15).

In dem entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus gekauft, die dann jeweils im hälftigen Miteigentum der Ehepartner standen. Dafür nahm das Ehepaar gemeinsam ein Darlehen auf. Zins und Tilgung zahlten sie von ihrem gemeinsamen Konto. Eine der Wohnungen nutzte die Ehefrau als steuerlich anerkanntes außerhäusliches Arbeitszimmer. Das Finanzamt berücksichtigte die nutzungsabhängigen Kosten wie Energie- und Wasserkosten in voller Höhe als Werbungskosten, während es Abschreibung und Schuldzinsen nur zur Hälfte zum Abzug zuließ.

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Bei gemeinschaftlichem Erwerb einer Wohnung ist davon auszugehen, dass jeder Miteigentümer die Anschaffungskosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil getragen hat. Grundstücksorientierte Kosten wie Abschreibung, Grundsteuern, Versicherungen und Schuldzinsen können daher nur entsprechend den Miteigentumsanteilen zu Werbungskosten führen.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Christian Fesl

Share
Weiterlesen
Europaweite Prüfaktion zum Recht auf Löschung personenbezogener Daten

25 März

Europaweite Prüfaktion zum Recht auf Löschung personenbezogener Daten

Anfang März startete eine europaweite koordinierte Durchsetzungsmaßnahme („Coordinated Enforcement Framework“ [CEF]) des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) für das Jahr 2025 zum Recht auf Löschung. An der Prüfaktion beteiligen sich mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden. Was ist das Recht auf Löschung? Ein zentraler Baustein...

24 März

Interviewreihe: Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister a.D. für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Am 21.5.2025 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema „Standortfaktor Energie“, welches auch Fragen nach Energiekosten, Energieversorgung, die Energieinfrastruktur aber auch die damit verbundene Bürokratie beinhaltet. Zu den Teilnehmer:innen gehören Entscheider:innen aus...