Neue Grenzwerte für (POP-)Schadstoffe in Abfällen

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Vergangene Woche hat die Europäische Kommission einen Vorschlag angenommen, mit dem die Emission von persistenten organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants – POPs) bestenfalls komplett beseitigt, jedenfalls aber auf ein Minimum reduziert werden soll. Damit werden die Anhänge der POP-Verordnung (VO (EU) 2019/1021) geändert, was wiederum einer kreislauforientierten Wirtschaft zuträglich ist.

Hintergrund: Warum sind POP-Chemikalien so gefährlich?

Bei POPs handelt es sich um Chemikalien mit toxischen Eigenschaften. Sie verbleiben sehr lange in der Umwelt, reichern sich in Nahrungsketten an und können so die menschliche Gesundheit und Umwelt schädigen. Konkret können sie beim Menschen Krebs verursachen, das Immun-, Atemwegs-, Hormon-, Fortpflanzungs- und Herz-Kreislauf-System beeinträchtigen und die menschliche Widerstandsfähigkeit und Fähigkeit, auf Impfstoffe zu reagieren, schwächen.

In neuen Produkten werden POPs grundsätzlich nicht mehr verwendet, allerdings können sie noch im Abfall gefunden werden. Insbesondere beim Recycling von Kunststoff-, Holz-, Textil- oder Papierabfällen treten sie immer wieder auf und können eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen, wenn die recycelten Materialien für neue Produkte verwendet werden.

Umgang mit POPs im Abfall

Den Umgang mit diesen schadstoffhaltigen Abfällen regelt die POP-Verordnung. Sie enthält Regelungen, wie mit derartig belastetem Müll umgegangen werden soll, wobei das oberste Ziel „Umweltverträglichkeit“ lautet. Die Verordnung definiert in ihren Anhängen bestimmte Grenzwerte für den maximalen POP-Gehalt. Wird dieser überschritten, muss der Abfall verbrannt oder durch andere zulässige Entsorgungsverfahren vernichtet werden. Wird der Grenzwert eingehalten, besteht die Möglichkeit des Recyclings. Allerdings unterliegt das recycelte Material dann zusätzlichen Beschränkungen für das Inverkehrbringen von Produkten.

Was ändert sich nun?

Durch die Annahme des Vorschlags beschließt die Europäische Kommission strengere Grenzwerte für die Stoffe oder Stoffgruppen in Abfällen. Betroffen sind Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und verwandte Verbindungen, die in wasserdichten Textilien und Löschschaum zu finden sind; ebenso das Pestizid Dicofol, das früher in der Landwirtschaft verwendet wurde, sowie Pentachlorphenol, seine Salze und Ester, die insbesondere in bearbeiteten Holz und Textilien auftreten.

Überdies sollen auch die Maximalgrenzwerte für fünf bereits regulierte Stoffe oder Stoffgruppen verschärft werden. Davon sind namentlich fünf Polybromierte Diphenylether (PBDEs), Hexabromcyclododecan (HBCD) und kurzkettige Chlorparaffine (SCCPs) betroffen, die unter anderem in verschiedenen Flammschutzmitteln verwendet werden. Gleiches gilt außerdem noch für polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/Fs) sowie dioxinähnliche PCB, die als Verunreinigungen in Aschen und Industrieabfällen und -ölen auftreten können.

Kosten und Nutzen

Mit dem angenommenen Vorschlag lässt die Europäische Kommission ihrem im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (wir berichteten) Taten folgen. Darüber hinaus zeigt die Grenzwertanpassung auch den Schulterschluss zum Großumweltprojekt European Green Deal. Danach strebt die Europäische Kommission mit ihrem Aktionsplan Towards Zero Pollution for Air, Water and Soil an, die Umweltverschmutzung auf ein Niveau zu reduzieren, das für die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme nicht mehr schädlich ist.

Mit den Änderungen müssen Abfallerzeuger und Abfallverwalter, einschließlich Recyclern, sicherstellen, dass Abfälle unter Berücksichtigung der neuen Grenzwerte behandelt werden. Punktuell könnte das zu höheren Kosten führen, da sowohl die Überwachungsmaßnahmen feinmaschiger werden, als auch zukünftig wohl mehr irreversible Entsorgungswege genutzt werden müssen. Allerdings lässt dies hoffen, dass Recyclingmaterialien höherwertig und somit nachhaltig wettbewerbsfähiger sind. Außerdem wird so eine insgesamt verbesserte Entsorgung von POP-Abfällen gewährleistet, von der am Ende Mensch und Umwelt gleichermaßen profitieren.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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