Fernablesung von Messeinrichtungen – Herausforderungen in der Praxis

Technisch ist die Fernablesung von Messeinrichtungen schon lange möglich. Sie gibt dem Energienutzer einen besseren Überblick über seinen Verbrauch und die turnusmäßige Ablesung der Messeinrichtungen vor Ort wird entbehrlich. Die Vorteile sind auch dem Gesetzgeber bewusst, weshalb die Fernablesung von Messeinrichtungen in vielen Sparten nach und nach verpflichtend wird. Allerdings lassen die rechtlichen Vorgaben viele Fragen offen, sodass die Umsetzung in der Praxis zur Herausforderung wird.

Heizkostenverordnung macht intelligente Messsysteme für viele Sparten verbindlich

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) machte in der Sparte Strom den Anfang und normierte die Einbaupflicht von sog. intelligenten Messsystemen für bestimmte Einbaugruppen. Zusätzlich regelt das MsbG die Anbindung neuer Messeinrichtungen für den Gasverbrauch an das Smart Meter Gateway (SMGW).

Doch auch in anderen Sparten ist die Fernablesbarkeit der Messeinrichtungen inzwischen gesetzlich vorgeschrieben. Zuletzt passierte die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) am 5.11.2021 den Bundesrat, sodass die Fernablesbarkeit von Ausstattungen zur Erfassung des Wärme- und Warmwasserverbrauchs nun ebenfalls verpflichtend ist. Eine ähnliche Vorgabe enthält die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV), die vor kurzem in Kraft getreten ist.

Anbindungsverpflichtung wirft Fragen auf

Neue Aufgaben müssen gestemmt, neue Technik muss bestellt und neue Verpflichtungen müssen eingehalten werden. Das macht es notwendig, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, sowohl aus rechtlicher als auch aus prozessualer, technischer und wirtschaftlicher Sicht. Es gilt, frühzeitig Schwierigkeiten zu erkennen und den neuen Anforderungen mit einer soliden Planung zu begegnen.

Aus den Anbindungsverpflichtungen ergeben sich folgende Fragen:

  • Wer ist für die Anbindung verantwortlich?
  • Wie laufen die Prozesse ab?
  • Welche Kosten dürfen verlangt werden?
  • Wann ist eine Anbindung an ein SMGW technisch möglich?
  • Wann ist Fernauslesbarkeit verpflichtend und wann nur optional?
  • Welche Technik darf eingesetzt werden oder wird sogar verpflichtend vorgeschrieben?
  • Wann sieht der Gesetzgeber die Anbindung an ein SMGW verpflichtend vor?
  • Ist es überhaupt noch sinnvoll, andere Technik (beispielsweise LoRaWAN) einzusetzen?

Zu beachten ist vor allem die Anbindungsverpflichtung von EEG- und KWK-Anlagen sowie die der neuen Messeinrichtungen Gas an ein Smart-Meter-Gateway nach dem MsbG. Dabei dürfen dem jeweiligen Anschlussnutzer keine Mehrkosten entstehen und die Anbindung muss technisch möglich sein. Außerdem haben Energieversorgungsunternehmen, Direktvermarktungsunternehmer, Letztverbraucher und Anlagenbetreiber das Recht, auf eigene Kosten gegen angemessenes Entgelt vom grundzuständigen Messstellenbetreiber moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zu verlangen.

Ansprechpartner*innen: Jan-Hendrik vom Wege/Dr. Andreas Lied

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