Ein Schlüssel zur nachhaltigen Transformation: die Energiewende durch Fonds-Investitionen finanzieren

Die Energiewende ist nicht nur eine technische und ökologische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung, die umfangreiche Investitionen in Erneuerbare Energien erfordert. Fonds-Investitionen bieten dabei eine attraktive Anlageklasse für Investoren und ermöglichen gleichzeitig die notwendige nachhaltige Transformation der Energieinfrastruktur. Um diese Potenziale voll auszuschöpfen, müssen steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen gezielt angepasst und Investitionshemmnisse abgebaut werden.

Der enorme Finanzbedarf

Damit Deutschland das gesetzlich festgelegte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreicht, müssen laut dem Klimabarometer 2023 der KfW etwa fünf Billionen Euro investiert werden – also durchschnittlich über 190 Milliarden Euro im Jahr und damit etwa fünf Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts.

Angesichts dieser gewaltigen Summe wird schnell klar, dass öffentliche Mittel allein nicht ausreichen werden. Kommunen und insbesondere die Stadtwerke brauchen neue Finanzierungsmöglichkeiten, um die Energiewende stemmen zu können. Es ist daher wichtig, auch privates Kapital zu mobilisieren, um die Finanzierung auf möglichst viele Schultern zu verteilen.

Die Rolle privater Investoren

Private Investmentfonds können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2,7 Billionen Euro in Investmentfonds investiert. Institutionelle Investoren wie Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Versorgungswerke und Investmentfonds verfügen über entsprechende finanzielle Ressourcen, die für eine erfolgreiche Energiewende genutzt werden sollten. Um privates Kapital für die Energiewende zu mobilisieren, sind gezielte steuerrechtliche und regulatorische Maßnahmen erforderlich, die institutionellen Anlegern einen sicheren Investitionsrahmen schaffen.

Investitionsrahmen durch steuerliche und regulatorische Maßnahmen

Unterschiedliche Ansichten im deutschen Steuerrecht und im Aufsichtsrecht hemmen Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften. Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch sind Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften wie bei Kapitalgesellschaften zulässige Kapitalanlagen und nach dem Investmentsteuergesetz können Investmentfonds in unbeschränktem Umfang in Kapitalgesellschaften investieren, die Infrastrukturprojekte betreiben (Beschränkung bei Spezial-Investmentfonds auf weniger als 10 Prozent des Kapitals der Kapitalgesellschaft).

Zu einer Unklarheit kommt es, weil der Zweck eines Fonds auf die gemeinsame Kapitalanlage ausgerichtet ist und nicht auf den Betrieb eines Unternehmens. Steuerrechtlich jedoch führen Beteiligungen eines Investmentfonds an einer gewerblichen Personengesellschaft zu gewerblichen Einkünften aufgrund einer Mitunternehmerstellung.

Diesen steuerrechtlichen Graubereich für Investitionen von Investmentfonds in gewerbliche Personengesellschaften möchte das Bundesfinanzministerium (BMF) von Christian Lindner auflösen. Dazu hat das BMF einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Investitionen von Fonds zu fördern, indem steuerliche Hemmnisse beseitigt und Investitionen erleichtert werden. Bis 14. Juni sollen betroffene Verbände und Stakeholder Stellungnahmen zu den vorgesehenen Änderungen im Investmentsteuergesetz und Kapitalanlagegesetzbuch abgeben. Zum 1.1.2025 sollen die neuen Regelungen dann in Kraft treten.

Ansprechpartner: Rudolf Böck/Thomas Straßer/Tobias Sengenberger/Viktor Lang

Share
Weiterlesen

22 Juli

Der BBH-Blog verabschiedet sich in die Sommerpause

Den Beginn der parlamentarischen Sommerpause nehmen wir bekanntlich gerne als Anlass, den aktuellen „Wasserstand“ abzulesen sowie einen kurzen Blick in die Zukunft, sprich die zweite Hälfte des Jahres zu werfen – also auf das, was auf die politischen Entscheider*innen und...

21 Juli

„Klimaneutralität“ und Kompensationszahlungen: Anforderungen der europäischen Anti-„Greenwashing“-Richtlinie

Die Anforderungen an Werbung mit umweltbezogenen Aussagen steigen. Erst am 27.6.2024 hatte der Bundesgerichtshof im „Katjes“-Urteil (Az.: I ZR 98/23) strenge Maßstäbe für die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ formuliert. Die europäische Anti-„Greenwashing“-Richtlinie könnte die Regeln für das Werben mit...