Pauschalsteuer auf nicht abzugsfähige Geschenke ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar

Will man Kunden, Geschäftsfreunde oder deren Arbeitnehmer durch Geschenke erfreuen, darf man die Kosten – anders als bei eigenen Arbeitnehmern – nicht vom zu versteuernden Gewinn abziehen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Dieses Abzugsverbot gilt nicht, wenn die Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten für das Geschenk oder die Geschenke pro Empfänger im Wirtschaftsjahr insgesamt 35 Euro nicht übersteigen. Der Beschenkte wiederum muss in der Regel das Geschenk als Betriebseinnahme versteuern – außer der Schenker übernimmt diese Steuer ( § 37b EStG). Dabei kann der Schenker eine Pauschalierungsmöglichkeit der Steuer in Anspruch nehmen, die die Einkommensteuer des Beschenkten für das Geschenk abdeckt.

Die Pauschalierung ist unabhängig davon zulässig, ob der Schenker die Aufwendungen als Betriebsausgabe geltend machen kann oder nicht. Was gilt aber für die Pauschalsteuer selbst? Ist sie dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn die Kosten des Geschenks es nicht sind? Diese Frage hatte unlängst das Niedersächsische Finanzgericht zu beantworten. Ergebnis (Urt. v. 16.1.2014, Az. 10 K 326/13): negativ. Wenn man die Kosten für Geschenke nicht als Betriebsausgabe abziehen kann, dann auch nicht die Pauschalsteuer.

Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden (Az. IV R 13/14).

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Meike Weichel

Share
Weiterlesen

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...