Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmensbewertungen: Fachlicher Hinweis vom FAUB des IDW

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Die Auswirkungen der Pandemie beeinflussen auch die wirtschaftliche Situation und somit die Bewertung der Unternehmen. Das IDW veröffentlichte am 4.3.2020 und 25.3.2020 Fachliche Hinweise, in denen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ausgewählte Aspekte der HGB- und IFRS-Rechnungslegung dargelegt werden (wir berichteten). Ebenfalls am 25.3.2020 hat der FAUB (Fachausschuss für Unternehmensbewertung) des IDW einen Hinweis herausgegeben, der die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmensbewertungen näher beleuchtet.

Der Fachliche Hinweis des FAUB beschäftigt sich mit zwei Fragestellungen: dem Ausmaß und der Dauer der negativen Effekte auf die Ertragslage des Unternehmens durch die Corona-Pandemie sowie den Auswirkungen auf den Risikoparameter des Kapitalisierungszinssatzes.

Einschätzungen und Empfehlungen des FAUB

Laut dem FAUB wird das finanzielle Ausmaß für die Unternehmen „auf Basis der bereits eingetretenen und individuell sowie global beobachtbaren Effekte tendenziell eher abschätzbar sein“. Dagegen sei die Dauer der Corona-Krise und somit dieses Einflusses auf die Cash-Flows der Unternehmen noch nicht zu erkennen. Somit empfiehlt der FAUB mit seiner Einschätzung dem/der Bewerter/-in, im Einzelfall zu analysieren, ob und inwieweit hinsichtlich der langfristigen Einschätzung der Unternehmensentwicklung Änderungen an den Unternehmensplänen und Geschäftsmodellen aus der Vor-Krisen-Zeit vorgenommen werden müssen.

Zu der Ableitung der Risikoparameter im Kapitalisierungszinssatz empfiehlt der FAUB weiterhin die Orientierung an der Kapitalkostenempfehlung des FAUB vom 25.10.2019. Hierbei sind die Gesamtmarktrenditen in einer Größenordnung von 7,0 Prozent bis 9,0 Prozent (nach Unternehmenssteuern und vor persönlichen Steuern) und die Marktrisikoprämie in einer Größenordnung von 6,0 Prozent bis 8,0 Prozent (nach Unternehmenssteuern und vor persönlichen Steuern) bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes heranzuziehen. Die erhöhte Unsicherheit aufgrund der Corona-Pandemie reflektiere sich bereits über die Planungen der Cashflows und die Marktrisikoprämie liege laut  dem FAUB bereits an der oberen Bandbreite historisch gemessener Marktrisikoprämien. Deshalb gebe es bisher keine Gründe, von der Methodik abzuweichen.

Die Entwicklung der Corona-Pandemie sowie deren Auswirkung auf die Unternehmen sind sehr dynamisch. Daher ist im Detail zu klären, zu welchem Zeitpunkt (Bewertungsstichtag) welche Entwicklungen bei der Unternehmensbewertung einzubeziehen sind.

Ansprechpartner: Thomas Straßer/Tobias Sengenberger

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