FG Düsseldorf: Arbeitnehmer darf Benzinkosten für Dienstwagen absetzen

(c) BBH
(c) BBH

Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt, muss den Vorteil, das Auto auch privat nutzen zu können, versteuern. Wie groß dieser Vorteil ist, wird normalerweise über die so genannte 1-Prozent-Regelung ermittelt: als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil wird 1 Prozent des inländischen Listenpreises für das Fahrzeug angesetzt.

Kann man als Arbeitnehmer aber die Benzinkosten gegenrechnen? Darüber hatte das Finanzgericht (FG) Düsseldorf  unlängst zu entscheiden (Urt. v. 4.12.2014, Az. 12 K 1073/14 – Revision eingelegt, BFH, Az. VI R 2/15). In dem Fall hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, dass dieser seinen Dienstwagen auch privat nutzen durfte. Der Arbeitgeber ermittelte den vom Arbeitnehmer zu versteuernden geldwerten Vorteil für die private Nutzung nach der 1-Prozent-Regelung. Die Besonderheit der Vereinbarung bestand darin, dass der Arbeitnehmer die Benzinkosten für das Fahrzeug selbst zu tragen hatte.

Die Frage war aber, ob der Arbeitnehmer die von ihm gezahlten Benzinkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ansetzen kann. Das Gericht entschied, dass auch bei Anwendung der 1-Prozent-Regelung die individuell vom Arbeitnehmer getragenen Benzinkosten als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Dies gilt für die auf berufliche Fahrten entfallenden Benzinkosten und für die für Privatfahrten aufgewendeten Benzinkosten.

Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss jetzt abschließend entscheiden.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Meike Weichel

Share
Weiterlesen

22 Juli

Der BBH-Blog verabschiedet sich in die Sommerpause

Den Beginn der parlamentarischen Sommerpause nehmen wir bekanntlich gerne als Anlass, den aktuellen „Wasserstand“ abzulesen sowie einen kurzen Blick in die Zukunft, sprich die zweite Hälfte des Jahres zu werfen – also auf das, was auf die politischen Entscheider*innen und...

21 Juli

„Klimaneutralität“ und Kompensationszahlungen: Anforderungen der europäischen Anti-„Greenwashing“-Richtlinie

Die Anforderungen an Werbung mit umweltbezogenen Aussagen steigen. Erst am 27.6.2024 hatte der Bundesgerichtshof im „Katjes“-Urteil (Az.: I ZR 98/23) strenge Maßstäbe für die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ formuliert. Die europäische Anti-„Greenwashing“-Richtlinie könnte die Regeln für das Werben mit...