Grundstücksschenkungen zwischen Geschwistern können grunderwerbsteuerfrei sein

(c) BBH

Wenn Geschwister einander Grundstücke schenken, wird dabei normalerweise Grunderwerbsteuer fällig – aber nicht immer. Der Bundesfinanzhof (BFH) kam in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Urt. v. 7.11.2018, Az. II R 38/15) zu einem anderen Ergebnis.

In diesem Fall hatte eine Mutter ihrem Sohn und ihrer Tochter zu gleichen Teilen ein Grundstück übertragen. Jahre später übertrug sie ein zweites Grundstück auf ihre Tochter, verbunden mit der Auflage, dass die Tochter ihre Grundstückshälfte aus der ersten Grundstücksübertragung auf ihren Bruder zu übertragen hatte. Diesen Erwerb sollte sich der Bruder beim Tod der Mutter auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen. Das Finanzamt unterwarf die Grundstücksübertragung der Schwester auf ihren Bruder der Grunderwerbsteuer, weil Grundstücksübertragungen unter Geschwistern nicht grunderwerbsteuerbefreit seien.

Der BFH betrachtete den Übertragungsvorgang in seiner Gesamtheit und entschied, dass der Erwerb nicht der Grunderwerbsteuer unterlag. So kann eine Steuerbefreiung aufgrund einer Zusammenschau von grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungsvorschriften gewährt werden, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb als abgekürzter Übertragungsweg darstellt und die unterbliebenen Zwischenerwerbe, wenn sie durchgeführt worden wären, ebenfalls steuerfrei geblieben wären.

Im entschiedenen Fall war der erste unterbliebene Zwischenschritt die (Rück-)Übertragung des hälftigen Grundstücks von der Tochter auf ihre Mutter, der zweite unterbliebene Zwischenschritt die unentgeltliche Übertragung dieses Grundstücksteils von der Mutter auf ihren Sohn. Beide Schritte wären grunderwerbsteuerfrei geblieben. In der Zusammenschau betrachtet, war daher die von der Tochter erfüllte Auflage lediglich die unentgeltliche Grundstücksübertragung von der Mutter auf ihren Sohn.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger

Share
Weiterlesen

13 Januar

Neuregelung im BGB: Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (Teil 2)

Wir haben in einem ersten Beitrag zu beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten bei der Errichtung und dem Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen erläutert, wie die Praxis bisher damit umgegangen ist. In diesem Beitrag klären wir, wie sich die Neuregelung durch das Gesetz...

10 Januar

Neuregelung im BGB: Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (Teil 1)

Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Mit dem Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur...