
Grundstücksübertragungen zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind (z. B. Eltern und Kinder) sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Wenn hingegen unter Geschwistern ein Grundstück den Eigentümer wechselt, wird ganz normal Grunderwerbsteuer fällig. Doch was gilt, wenn die Geschwister mit der Grundstücksübertragung nur eine Auflage ihrer Eltern erfüllen?
Vor dieser Frage stand kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH). In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall (BFH, Urt. v. 16.12.2015, II R 49/14) hatte der Vater ein Grundstück auf die Töchter mit der Verpflichtung übertragen, für den Fall der Geburt weiterer Kinder entsprechende Anteile auf diese zu übertragen. Die Antwort des BFH: Die Befreiung gilt auch in den Fällen, in denen ein Elternteil (oder beide) ein Grundstück auf ein Kind mit der Auflage überträgt, einen Anteil an dem Grundstück auf Geschwister zu übertragen. Im Gegensatz zum Finanzamt bejahte der Bundesfinanzhof somit die Grunderwerbsteuerbefreiung.
Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Meike Weichel