Wenn die Gebäudeversicherung mehr zahlt als in der Bilanz aktiviert

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Wer ein Grundstück mitsamt einer Forderung an die Gebäudeversicherung kauft, kann vor einer schwierigen bilanzsteuerrechtlichen Frage stehen: Was, wenn die Versicherung mehr zahlt, als in der Bilanz aktiviert? Dazu hat im Fall eines Grundstücks mit Brandruine das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein ein interessantes Urteil (Urt. v. 15.11.2017, Az. 5 K 181/14) gefällt.

In dem Fall ging es um eine Grundstücksgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, die bei einer Zwangsversteigerung ein Grundstück mit aufstehender Brandruine sowie einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Brandversicherer des Gebäudes erworben hatte. Richtigerweise aktivierte die KG in ihrer Bilanz zwei Wirtschaftsgüter: den Grund und Boden mit Brandruine und die Forderung gegen das Versicherungsunternehmen.

Da die von der Versicherung gezahlte Summe die Höhe der aktivierten Forderung überstieg, musste das FG Schleswig Holstein entscheiden, wie der übersteigende Betrag einkommensteuerrechtlich zu behandeln ist.

Das Gericht entschied, dass es sich um einen außerordentlichen Ertrag handelt. Eine Minderung der Anschaffungskosten der Brandruine ließ es nicht zu, auch nicht die Minderung der zukünftigen Herstellungskosten für den Wiederaufbau des Gebäudes.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger

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