Streubesitzdividenden werden besteuert, Veräußerungsgewinne nicht

geld gewinn steuern
© BBH

Vor ca. eineinhalb Jahren hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland verurteilt (Rs. C-284/09), weil die unterschiedliche Besteuerung in- und ausländischer Unternehmen, die von Tochtergesellschaften Dividenden empfangen, gegen das Europarecht verstößt. Jetzt hat der deutsche Gesetzgeber reagiert: Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 nun zugestimmt.

Deutschland war von der EU-Kommission verklagt worden, weil in Deutschland Unternehmen die ausgeschütteten Gewinne ihrer Tochtergesellschaften niedriger versteuern müssen als solche aus dem EU-Ausland, aus Island oder aus Norwegen. Das, so der EuGH, ist mit der Freiheit des Kapitalverkehrs nicht vereinbar.

Das neue Gesetz bewirkt, das Unterschiede bei der Kapitalertragsteuer zwischen in- und ausländischen Investoren im Bereich der sogenannten Streubesitzdividende – also bei einer Beteiligung von unter 10 Prozent – beseitigt werden. Zukünftig werden Dividendenerträge inländischer und ausländischer Kapitalgesellschaften, die nach dem 28.3.2013 zufließen, besteuert; Veräußerungsgewinne bleiben weiterhin (vorerst) steuerfrei. Mit dem neuen Gesetz soll die vom EuGH geforderte Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Gesellschaften beim Streubesitz sichergestellt werden.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...