Von den Tücken der Betriebsratsanhörung

Wenn eine Stadt einem Mitarbeiter kündigen will, den sie zuvor an ein Gemeinschaftsunternehmen ausgeliehen hat – welchen Betriebsrat muss sie zuvor anhören? Diese im Kommunalbereich hoch relevante Frage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)  jetzt geklärt: Der eigene Personalrat der Stadt genügt. Warum das so ist und was aus der Entscheidung folgt, erfahren Sie nebst vielen anderen Neuigkeiten in unserem neuen Newsletter Arbeitsrecht.

Ansprechpartner: Dr. Jost Eder

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Mehrere quadratische Steine mit dem Wort Taxes. Ein Pfeil zeigt steil nach unten.

15 Mai

Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode steht fest: Was kommt in puncto Steuern auf Unternehmen zu?

Vertreter von CDU/, CSU und SPD haben sich am 9.4. 2025 auf einen Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode geeinigt. Doch auf welche steuerlichen Änderungen und Erleichterungen können sich Unternehmen in den nächsten vier Jahren einstellen? „Investitions-Booster“ für Ausrüstungsinvestitionen Im Bereich...

Mann in schwarzem Anzug mit blauer Brille; Porträtfoto

14 Mai

Interviewreihe: Prof. Dr. Christian Theobald, Partner Becker Büttner Held

Am 21.5.2025 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema „Standortfaktor Energie“, welches auch Fragen nach Energiekosten, Energieversorgung, die Energieinfrastruktur, aber auch die damit verbundene Bürokratie beinhaltet. Die BBH-Jahreskonferenz zum Thema „Standortfaktor Energie“...