Von den Tücken der Betriebsratsanhörung

Wenn eine Stadt einem Mitarbeiter kündigen will, den sie zuvor an ein Gemeinschaftsunternehmen ausgeliehen hat – welchen Betriebsrat muss sie zuvor anhören? Diese im Kommunalbereich hoch relevante Frage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)  jetzt geklärt: Der eigene Personalrat der Stadt genügt. Warum das so ist und was aus der Entscheidung folgt, erfahren Sie nebst vielen anderen Neuigkeiten in unserem neuen Newsletter Arbeitsrecht.

Ansprechpartner: Dr. Jost Eder

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