Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf der Zweitwohnung ist nicht immer absetzbar

(c) BBH

Wenn man einen Kredit vorzeitig zurückzahlt, dann muss man normalerweise die Bank für den entgangenen Zinsertrag entschädigen. Diese so genannte Vorfälligkeitsentschädigung kann steuerlich interessant werden, wenn man aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort hat und dann diese nach beendeter Beschäftigung verkauft. Kann man diesen Betrag dann noch als Werbungskosten absetzen? Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) unlängst ein interessantes Urteil (v. 3.4.2019, Az. VI R 15/17) gefällt.

In dem entschiedenen Fall ging es um ein Ehepaar, das einen gemeinsamen Hausstand unterhielt. Aufgrund der beruflichen Tätigkeit des Ehemanns hatte es zudem eine Wohnung am Beschäftigungsort des Manns erworben und hierfür ein Darlehen aufgenommen. Nach dem Ende der Beschäftigung veräußerte das Ehepaar die Wohnung und zahlte das Darlehen vorzeitig zurück. Die hierbei angefallene Vorfälligkeitsentschädigung machte es in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten (Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung des Ehemanns) geltend. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug.

Der BFH gab dem Finanzamt Recht: Aufwendungen wegen einer doppelten Haushaltsführung entstehen, wenn sie durch diese veranlasst sind. Hierzu zählen unter anderem die tatsächlichen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort, wie zum Beispiel der Mietzins oder die Finanzierungskosten. Letztere umfassen grundsätzlich auch eine zur vorzeitigen Ablösung eines Darlehens gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung.

Im entschiedenen Fall war die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch aufgrund der Veräußerung der Wohnung am Beschäftigungsort angefallen. Damit hatte das Darlehn hinsichtlich der Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit seinen Nutzen verloren. Die Mehraufwendungen waren vielmehr das Ergebnis der auf eine vorzeitige Kreditablösung gerichteten Änderung des ursprünglichen Darlehensvertrags. Sie waren daher dem  vorliegend  nicht steuerbaren Veräußerungsgeschäft zuzuordnen.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Christian Fesl

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