Herbsttreffen des AK Datenschutz (Hybrid)


Termin Details


Das diesjährige Herbsttreffen planen wir zunächst als Hybrid-Veranstaltung. Sie haben daher grundsätzlich die Möglichkeit, entweder vor Ort an unserem Berliner Standort oder online teilzunehmen. Sollten uns bis zum 15.09.2023 nicht mindestens fünf Anmeldungen für eine Präsenz-Teilnahme erreichen, werden wir das Herbsttreffen ausschließlich online durchführen. Wir geben Ihnen dazu rechtzeitig einen Hinweis.

Im Rahmen des Herbsttreffens werden wir über aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung und Aufsichtsbehörden berichten. Dabei gehen wir u.a. auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung zum EU-Datengesetz und zur EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz, die Novelle des BDSG, die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Entwürfe für ein KRITIS-Dachgesetz und ein NIS2-Umsetzungsgesetz ein. Weiter geben wir ein Update über die Prüfaktion der Datenschutzaufsichtsbehörden zu Stellung und Aufgaben der Datenschutzbeauftragten und berichten über den EDSA-Datenschutz-Ratgeber für KMU sowie praxisrelevante Bußgeldverfahren. Schließlich geben wir einen aktuellen Rechtsprechungsüberblick, u.a. mit Hinweisen des EuG zur Bestimmung des Personenbezugs von Daten.

Thematische Schwerpunkte des Herbsttreffens sind:

  • Neuregelung für Datentransfers in die USA nach dem EU-US Data Privacy Framework
  • Verwendung von Chatbots im Kundenservice
  • Datenschutzimplikationen bei der Wärme(transformations)planung für EVU

Eine Teilnahme an den Veranstaltungen des AK Datenschutz ist insbesondere für Datenschutzbeauftragte, Geschäftsleitungen sowie diejenigen, die in den Bereichen Recht und Compliance, IT, Personal, Controlling oder Revision, Netz und Vertrieb mit datenschutzrelevanten Fragestellungen in Berührung kommen, relevant und steht grundsätzlich – auch unabhängig von einer Mitgliedschaft – jedermann offen.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

11.10.2023/Webinar/Berlin.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

09 Oktober

Ein Meilenstein der Gasnetztransformation: die Festlegung KANU 2.0 der BNetzA

Zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich die Bundesrepublik Deutschland die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zum Ziel gesetzt. Damit muss dann auch die erdgasbasierte Wärmeversorgung ihr Ende gefunden haben. Da die bestehende Infrastruktur in den Gasverteilernetzen zukünftig voraussichtlich nur...

07 Oktober

Gasnetztransformation: Festlegung der Fahrpläne

Gasverteilernetzbetreiber können auf Basis der kommunalen Wärmeplanung einen Fahrplan zur Umstellung der Erdgasinfrastruktur auf Wasserstoff abschließen. Die Details legt die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach § 71k Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit dem laufenden Festlegungsverfahren „FAUNA“ fest („Fahrpläne für die Umstellung der Netzinfrastruktur auf...