Nachmittag bei BBH zur Preisanpassung in der Grundversorgung


Termin Details


An diesem Nachmittag möchten wir Sie gern informieren, wie es in Sachen Preisänderungsrecht nach dem Urteil des EuGH weitergeht. Mit diesem Urteil wurde sämtlichen Preisänderungen seit Juli 2004 die Rechtsgrundlage entzogen. Ein Verstoß gegen Europarecht bedeutet unmittelbar die Unwirksamkeit des nationalen Rechts. Für die Zukunft ist der Verordnungsgeber schnell aktiv geworden und hat §§ 5, 5a StromGVV/GasGVV in aktueller Fassung nachgebessert. Welche konkreten Rechtsfolgen sich für die Vergangenheit ergeben, war dagegen lange unklar.

Es ist Aufgabe des Bundesgerichtshofs (BGH) darüber zu befinden, wie mit Widerspruchskunden und mit Rückforderungen umzugehen ist, unter welchen Voraussetzungen und für welchen Zeitraum ggf. Rückzahlungen geleistet werden müssen, welche Preise und Fristen gelten, etc. In seinem Urteil vom 28.10.2015 (wir berichteten) hat sich der BGH nun mit wesentlichen Fragen auseinandergesetzt.

Gern bringen wir Sie auf den neuesten Stand und geben einen Überblick darüber, was die Grundversorger in Deutschland jetzt zu beachten haben und in welchen Fällen schnelles Handeln geboten ist. Was ergibt sich für offene Restforderungen und mögliche Rückforderungen? Was verjährt zum Jahresende? Wie geht es weiter?

Wenn Sie dabei sein möchten, können Sie sich gern hier anmelden: Anmeldung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie entweder über den Blogkalender oder über unsere Website erfahren.

Share
Weiterlesen

14 Oktober

Verfassungsbeschwerde gegen das StromPBG

Die sogenannte Überschusserlösabschöpfung nach §§ 13 ff. Strompreisbremsengesetz (StromPBG) steht auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Am 24.9.2024 fand die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde von 26 Stromerzeugern gegen das StromPBG statt. Was sind die Hintergründe? Das StromPBG sah vor, bis zum...

09 Oktober

Ein Meilenstein der Gasnetztransformation: die Festlegung KANU 2.0 der BNetzA

Zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich die Bundesrepublik Deutschland die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zum Ziel gesetzt. Damit muss dann auch die erdgasbasierte Wärmeversorgung ihr Ende gefunden haben. Da die bestehende Infrastruktur in den Gasverteilernetzen zukünftig voraussichtlich nur...