Nachmittag bei BBH zur Preisanpassung in der Grundversorgung
An diesem Nachmittag möchten wir Sie gern informieren, wie es in Sachen Preisänderungsrecht nach dem Urteil des EuGH weitergeht. Mit diesem Urteil wurde sämtlichen Preisänderungen seit Juli 2004 die Rechtsgrundlage entzogen. Ein Verstoß gegen Europarecht bedeutet unmittelbar die Unwirksamkeit des nationalen Rechts. Für die Zukunft ist der Verordnungsgeber schnell aktiv geworden und hat §§ 5, 5a StromGVV/GasGVV in aktueller Fassung nachgebessert. Welche konkreten Rechtsfolgen sich für die Vergangenheit ergeben, war dagegen lange unklar.
Es ist Aufgabe des Bundesgerichtshofs (BGH) darüber zu befinden, wie mit Widerspruchskunden und mit Rückforderungen umzugehen ist, unter welchen Voraussetzungen und für welchen Zeitraum ggf. Rückzahlungen geleistet werden müssen, welche Preise und Fristen gelten, etc. In seinem Urteil vom 28.10.2015 (wir berichteten) hat sich der BGH nun mit wesentlichen Fragen auseinandergesetzt.
Gern bringen wir Sie auf den neuesten Stand und geben einen Überblick darüber, was die Grundversorger in Deutschland jetzt zu beachten haben und in welchen Fällen schnelles Handeln geboten ist. Was ergibt sich für offene Restforderungen und mögliche Rückforderungen? Was verjährt zum Jahresende? Wie geht es weiter?
Wenn Sie dabei sein möchten, können Sie sich gern hier anmelden: Anmeldung.
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