Am 25.2.2021 beschloss der Bundestag die Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG). Während das öffentliche Leben weitgehend stillgelegt ist, sichert das Gesetz nun bis zum 31.12.2022 die verfahrensrechtliche Fortführung der Projekte mit Öffentlichkeitsbeteiligung (wir berichteten).
17. März 2021
Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung: Per Videokonferenz zum Wasserschutzgebiet?
17März