Am 15.9.2021 hat das Kabinett den für die Corona-Krise „erleichterten“ Zugang für Kurzarbeitergeld und die Erstattung der darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.12.2021 verlängert. Ein leichtfertiger Umgang mit diesen „Erleichterungen“ kann allerdings gravierende Folgen haben. Welche Sonderregelungen bleiben erhalten? Nach wie vor müssen lediglich 10 Prozent (statt 1/3) der im...
20. Oktober 2021
Verlängerung „Erleichterungen“ beim Kurzarbeitergeld: Nicht leichtfertig werden!
20Oktober