Anteilsübertragung an Kapitalgesellschaft kann Vergünstigung bei Grunderwerbsteuer kosten

(c) BBH
(c) BBH

Wenn eine Personengesellschaft einer anderen ein Grundstück überträgt, fällt keine Grunderwerbsteuer an, soweit an beiden Gesellschaften dieselben Personen in demselben Verhältnis beteiligt sind. Gleiches gilt, soweit es sich um Ehegatten, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Personen handelt, die in gerader Linie miteinander verwandt sind (z.B. Kinder). Allerdings darf sich die Beteiligung des Gesellschafters an der übernehmenden Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Grundstücksübertragung nicht verringern. Soweit sie sich verringert, wird die Grunderwerbsteuer nacherhoben.

Was gilt, wenn ein Gesellschafter seine Beteiligung ganz oder teilweise auf eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine GmbH) überträgt? Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst ein klärendes Urteil (Az. II R 24/13) gesprochen. Nach Ansicht des BFH ist auch in diesem Fall die Grunderwerbsteuer nachzuzahlen, da sich der Anteil an der Personengesellschaft verringert hat.

Der Anteil des Gesellschafters verringert sich selbst dann, wenn der Personengesellschafter zu 100 Prozent an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft ersetzt nicht die Beteiligung an der Personengesellschaft, die notwendig ist, damit die Grunderwerbsteuer nicht erhoben wird.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Christian Fesl

Share
Weiterlesen

02 Dezember

Die Kundenanlage: Neuer Rechtsrahmen und Folgen nach der EuGH-Entscheidung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28.11.2024 entschieden, dass die sog. allgemeine Kundenanlage (§ 3 Nr. 24a EnWG) nicht mit europarechtlichen Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (RL (EU) 2019/944) vereinbar ist (Rechtssache C-293/23). Die Entscheidung dürfte Auswirkungen auf zahlreiche Infrastrukturen haben, die...

29 November

29. Weltklimakonferenz in Baku endet nach zähen Verhandlungen mit umstrittenem Beschluss

In Baku (Aserbaidschan) endete am Sonntag, dem 24.11.2024, mit mehr als 30 Stunden Verspätung, die 29. UN-Klimakonferenz (Conference of the Parties – COP). Begonnen hatte die Versammlung mit etwa 40.000 Teilnehmenden am 11.11.2024. Hauptziel der diesjährigen Konferenz war es, ein...