Baulandmobilisierungsgesetz: Neue Managementaufgaben für Städte und Kommunen

Am 7.5.2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland verabschiedet (wir berichteten über das Gesetzesvorhaben). Es ermöglicht den Kommunen, im größeren Rahmen auch der Entwicklung von Quartieren nachzugehen.

Gestiegene Anforderungen

Mit den zusätzlichen Befugnissen der Städte und Kommunen gehen gestiegene Anforderungen an das Management dieser Aufgaben einher. Auch der Kapitalbedarf der Städte und Kommunen wächst deutlich. Dies wird die Kooperation von öffentlicher und privater Hand in verstärktem Maße herausfordern. Im Wesentlichen verfolgen diese Kooperationen typischerweise das Ziel, privates Kapital zu mobilisieren oder privates Know-how nutzbar zu machen. Häufig dient die Kooperation beiden Zielen. Diese Kooperationen werden aber nicht alle Aufgaben abdecken können, die das Gesetz den Städten und Kommunen zuweist. Die Bau und Bodenpolitik als strategisches Instrument der Kommunalpolitik wird beispielsweise häufig auch eine Bodenbevorratung erfordern. Nun muss die Praxis beweisen, ob und in welchem Umfang die neuen Instrumentarien zum Wohle einer gemeinwohlorientierten Bodenpolitik nutzbar gemacht werden können.

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. hat zusammen mit dem DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND 12 Thesen zur gemeinwohlorientierten Boden- und Baulandpolitik auf der Grundlage des neuen Gesetzes formuliert, die bald veröffentlicht werden sollen. Das Thesenpapier hebt insbesondere die neuen Managementaufgaben hervor, die die Städte und Kommunen zu bewältigen haben und beschreibt die neuen Aufgaben anschaulich im Sinne einer Empfehlung zur Umsetzung des  Gesetzeswillens. Nun bleibt zu hoffen, dass die Transformation der gesetzlichen Idee gelingt und Städte und Kommunen die Handlungsmöglichkeiten erkennen und für sich nutzbar machen können.

Ansprechpartner*innen: Wolfram von Blumenthal/Ulf Jacobshagen

PS: Wenn Sie sich für das Thema Quartier interessieren, dann schauen Sie bitte hier.

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