Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze: Eine Frage der Kalkulation
Wie hoch müssen die Eigenkapitalzinssätze sein, damit Strom- und Gasnetzbetreiber ihre Netze instand halten und sinnvoll, vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen der Energiewende, ausbauen können? Bei dieser Frage gehen die Meinungen der Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur (BNetzA) weit auseinander. Letztendlich ist alles eine Frage der Berechnung.
Am 13.7.2016 hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Eigenkapitalzinssätze einen Festlegungsentwurf veröffentlicht. Bereits zuvor hatte die GEODE ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für die 3. Regulierungsperiode in Höhe von 9,04 Prozent auf Neuanlagen und 7,25 Prozent auf Altanlagen detailliert abzuleiten. Die BNetzA hat indessen am 5.10.2016 signifikant geringere Zinssätze festgelegt, nämlich 6,91 Prozent auf Neuanlagen und 5,12 Prozent auf Altanlagen (Strom/Gas).
Die Unterschiede zeigen, wie umstritten die Höhe der festgelegten Zinssätze, aber auch deren methodische Ableitung ist, weshalb BBH derzeit ein umfängliches Klageverfahren gegen den Beschluss der BNetzA vorbereitet.
Die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze stehen grundsätzlich mit der sachgerechten Alternativinvestition, welche durch den Diskontierungszinssatz bestimmt wird, in einem natürlichen Spannungsfeld. Daher gilt es im Rahmen der Ableitung der angemessenen kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze auch stets die Ableitung des Diskontierungszinssatzes in der Bewertungspraxis zu würdigen. Prinzipiell ist hervorzuheben, dass die einzelnen Parameter (Basiszinssatz, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor) der Zinssätze in Bezug auf die Diskontierung im Rahmen der Unternehmensbewertung gegenüber der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für die 3. Regulierungsperiode divergieren. Bei einer Analyse der Ursachen für diese Divergenzen gilt es insbesondere die Diskrepanz der Höhe der Marktrisikoprämie hervorzuheben, welche sich im Zuge der Finanz- und Schuldenkrise sogar noch weiter erhöht hat. Während die Marktrisikoprämie in der Unternehmensbewertung im Zuge der Finanz- und Schuldenkrise gestiegen ist, hat sich diese im derzeitigen Beschluss der BNetzA gegenüber der vergangenen Festlegung sogar noch weiter reduziert. Aktuell wird von dem Fachausschuss für Unternehmensbewertung für die Diskontierung eine Marktrisikoprämie innerhalb der Bandbreite von 5,5 bis 7,0 Prozent empfohlen, wogegen im Beschluss der BNetzA für die 3. Regulierungsperiode ein Wert von 3,80 Prozent angesetzt wird.
Diese Thematik sorgfältig zu behandeln ist insbesondere wichtig, um die Investitionsanreize in deutsche Netze aufrecht zu erhalten, da zu geringe Investitionen in die Netzinfrastruktur das Gelingen der Energiewende gefährden könnten. Die Divergenzen zwischen Diskontierungszinssatz in der Bewertungspraxis gegenüber den Zinssätzen für die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung sowie die Ursachen dieser Divergenzen umfassend zu betrachten, ist für das bevorstehende Klageverfahren daher von entscheidender Relevanz.
Ansprechpartner: Rudolf Böck/Thomas Straßer
PS: Sie interessiert dieses Thema, dann schauen Sie gern in den Fachbeitrag „Kalkulatorische Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze im Spannungsfeld zum Diskontierungszinssatz der Unternehmensbewertung“, der Dezember-Ausgabe 2016 des BewertungsPraktiker.