Der doppelte Emissionshandel

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Für die emissionshandelspflichtigen Unternehmen war 2019 schon jetzt ein überaus ereignisreiches Jahr. Bis zum 29.6.2019 mussten sie ihre Anträge für die erste Zuteilungsperiode (2021-2025) der 4. Handelsperiode (2021-2030) des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) in einem teilweise hochkomplexen Verfahren ausarbeiten und bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen (wir berichteten hier und hier). Dann kamen noch kurz vor Ende der Antragsfrist das Exxon-Urteil des EuGH (wir berichteten) und nach Antragseinreichung zahlreiche Nachfragen der DEHSt. Der Rest des Landes konnte sich unterdessen in der beruhigenden Gewissheit zurücklehnen, vom Emissionshandel nicht direkt betroffen zu sein. Das hat sich aber geändert, seit die Bundesregierung am Freitag, den 20.9.2019, ihre Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 bekannt gegeben hat, das sog. „Klimapaket“: Jetzt steht fest, dass das EU-EHS ein deutsches „Geschwisterchen“ bekommt, das nationale Emissionshandelssystem (nEHS). Bei den Verhandlungen hat sich also die CDU gegenüber der SPD durchgesetzt, die ihrerseits eine CO2-Steuer bevorzugt hätte.

Der neue nationale Emissionshandel trifft mehr oder weniger jeden: Bepreist werden sollen die Sektoren Verkehr und bisher nicht EU-EHS-pflichtige Wärmeerzeugung im Gebäudesektor und für Energie- und Industrieanlagen.  Hausbesitzer und Autofahrer müssen aber dennoch nicht befürchten, sich nun mit den neuen nationalen CO2-Zertifikaten eindecken zu müssen. Die Abgabepflicht wird  – so der Plan – diejenigen treffen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen. Ob das am Ende nur die Mineralölkonzerne sind – wie vom Bundesvorstand der CDU angedeutet – oder am Ende doch eine Vielzahl neuer Akteure, wird sich sicherlich erst noch zeigen. Diese sollen dann jedenfalls  zu jährlich ansteigenden Festpreisen Zertifikate erwerben, beginnend mit 10,00 Euro/t CO2 im Jahr 2021 bis 35,00 Euro im Jahr 2025. Das Festpreismodell bringt es mit sich, dass die Menge der in den Verkehr gebrachten Zertifikate nicht absolut gedeckelt werden kann. Wenn mehr Zertifikate ausgegeben werden, als es den Emissionszuweisungen an Deutschland nach der europäischen Lastenteilungsvereinbarung entspricht, soll entsprechend von anderen EU-Mitgliedstaaten zugekauft werden. Erst ab 2026 erfolgt dann eine Auktionierung der Zertifikate. Auch dann soll es aber womöglich Leitplanken geben, um die Endkunden – auf die die abgabepflichtigen Unternehmen ihre Mehrkosten sicherlich umlegen werden – nicht finanziell übermäßig zu belasten. Ihnen werden obendrein Entlastungen versprochen, die aus den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert werden sollen. 2025 soll jedenfalls geprüft werden, ob für die Versteigerung ein Preiskorridor zwischen 35,00 Euro/t CO2 als Mindestpreis und 60,00 Euro/t CO2 als Höchstpreis gelten soll. Analog zum EU-EHS wird es den abgabepflichtigen Unternehmen natürlich auch möglich sein, auf dem Sekundärmarkt Zertifikate von anderen Unternehmen zu erwerben.

Abseits der Frage, ob die Preisobergrenze mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes (GG) vereinbar ist: das auf den ersten Blick so einfach erscheinende Modell dürfte sich in der konkreten Umsetzung für die betroffenen Akteure nicht unbedingt als Selbstläufer erweisen. Schlicht die Emissionshandelspflicht an den Kohlenstoffgehalt der verkauften Brenn- oder Kraftstoffe zu knüpfen scheidet jedenfalls aus, da mindestens zu berücksichtigen ist, wo und wofür diese verwendet werden. Schließlich soll (und darf) das nEHS nur in Deutschland und außerhalb des EU-EHS gelten.

Die Newcomer im Emissionshandel werden sich also womöglich bald in einer Situation wiederfinden, die den oben erwähnten „alten Hasen“ im EH-EHS nur allzu bekannt sein dürfte: in der Sandwich-Position zwischen der DEHSt auf der einen Seite, die streng über der pflichtgemäßen Abgabe von Zertifikaten wacht, und vermutlich ihren Kunden auf der anderen Seite, die die Berechtigung der weitergewälzten Kosten anzweifeln. Die Emissionshandelsgeschichte wiederholt sich also. Der Lichtblick für die Newcomer: Sie können auf die Erfahrungen aus nunmehr schon über 15 Jahren EH-EHS zurückgreifen.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann/Carsten Telschow

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