Die Kooperationsvereinbarung Gas: „Nach der KoV ist vor der KoV“

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Die Verhandlungen zur neuen Kooperationsvereinbarung Gas V (KoV V) gehen in die Endphase. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre Anmerkungen zum Verbändeentwurf bereits an die Verbände BDEW/VKU und GEODE übermittelt und die neue KoV tritt zum 1.10.2012 in Kraft.

Damit stehen für Verteilnetzbetreiber wieder wichtige Neuerungen an. Unter anderem wird das Muster für den Lieferantenrahmenvertrag erneut angepasst, die Bestimmungen zu Sicherheitsleistung und Vorauszahlung werden stellenweise geändert, und es steht fest, dass mit der KoV V eine deutlich verschärfte Netzkontenabrechnung eingeführt wird.

Die BNetzA soll in ihrer Rückmeldung zum Verbändeentwurf insbesondere kritisiert haben, dass die Netzkonten neuerdings nicht auf „0“ sondern auf einen Schwellenwert abgerechnet werden sollen und dass eine monatliche Veröffentlichung der Netzkontosalden bislang nicht vorgesehen ist. Für die geplante Weiterentwicklung der Mehr- und Mindermengenabrechnung (MMMA) wünscht sich die BNetzA offenbar, dass ein konkreter Zeitplan erarbeitet und die Regelungen zu Sicherheitsleistung und Vorauszahlung sollen „flexibler“ ausgestaltet werden.

Da die BNetzA die KoV nicht „formal absegnen“ wird, ist davon auszugehen, dass die Verbände die „Anmerkungen“ vollständig in das Regelwerk integrieren werden.

Auch auf Netznutzerseite ist wieder Kritik laut geworden. Die Netznutzerverbände scheinen in einem offiziellen Schreiben an die Verbände BDEW/VKU und GEODE, welches zeitgleich an die BNetzA ging, die einseitige Ausgestaltung der KoV-Regelungen zugunsten der Netzbetreiber sowie die unzureichende Einbeziehung der Netznutzer im Rahmen des Entwicklungsprozesses bemängelt zu haben. Inhaltlich ging es unter anderem offenbar ebenfalls um eine vollständige Netzkontoabrechnung und um eine umfassende Überarbeitung der Regelungen zur MMMA.

Ob und in welchem Umfang die Forderungen der Netznutzer im Rahmen der künftigen Überarbeitung der KoV berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass BDEW/VKU und GEODE die KoV V bis zum 8.7.2012 an die Mitgliedsunternehmen versenden müssen, damit – und das ist auch der ausdrückliche Wunsch der BNetzA – das Regelwerk tatsächlich zum 1.10.2012 in Kraft treten kann.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Christian Thole

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