Ein Gas-Marktgebiet für Deutschland

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Zum 1. Oktober 2021, mit Beginn des Gaswirtschaftsjahres, soll der letzte Schritt zur Einheit des Gasmarkts in Deutschland vollzogen werden. Zwar hatte man sich daran gewöhnt, dass es verschiedene Marktgebiete gibt, und seit der Liberalisierung hat sich ohnehin die Anzahl der Marktgebiete von 19 im Jahre 2006 schrittweise auf zwei (qualitätsübergreifende) Gebiete seit Oktober 2011 reduziert. Aber trotzdem fühlte sich eine Trennung des deutschen Gasmarkts nie richtig an.

Ein markantes Gesicht haben die Marktgebiete durch ihre bisherigen Verwalter NetConnect Germany und Gaspool bekommen. „Ihren“ Marktgebietsverantwortlichen, gewissermaßen ein Shared-Service der kooperierenden Fernleitungsnetzbetreiber, kennen Gashändler und Lieferanten zuvorderst als Herren der Bilanzkreise. Auch Verteilernetzbetreiber lernten ihn gut kennen – im Tagesgeschäft häufig sogar besser als die angrenzenden Netzbetreiber. Gerne wüsste man also heute schon, wie der neue Gas-Hub Deutschland heißen wird. Details sind aber noch gänzlich unbekannt. Indes, es wäre zu begrüßen, wenn auch der Neue wieder viel Kraft in die Arbeit mit der Branchenöffentlichkeit steckt.

Dieser letzte Schritt zur Einheit wird also ab 1. Oktober 2021 nochmal Veränderungen für alle Marktpartner bringen, ist aber ein notwendiger. Erkennbar sind Marktgebiete eine Ausnahme von der Regel, und ihre gesetzliche Grundlage ist nicht besonders robust. Sicher, die Gasnetzzugangsverordnung implizierte diese, indem eine Reduzierung der Anzahl angestrebt wurde. Das Energiewirtschaftsgesetz aber will Einschränkungen nur tolerieren, wenn ansonsten die Kooperation der Netzbetreiber technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar wäre. Das ist eigentlich eine hohe Hürde und Auftrag zugleich.

Klar, auch im Stromsektor bestehen vier Regelzonen – aber eben doch nur eine Preiszone. Interessanter Nebenaspekt also, dass die Bundesnetzagentur, die ursprünglich in einer Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium gegen eine Zusammenlegung votierte, diese heute begrüßt. Um den Grad der Einheitlichkeit in den Marktgebieten und darüber hinaus wurde jedoch immer gerungen. Verschiedenste Umlagen starteten erst marktgebietsweit und wurden schließlich einheitlich gebildet. Nur bei den Preisen für Ausgleichsenergie bzw. die Bilanzierungsumlagen lief es andersherum. Mit der fortschreitenden europäischen Harmonisierung zeichnet sich jedoch ab, dass sich Marktgebiete überholt haben – wenn zum Jahr 2020 schon ein einheitliches Entgelt im deutschen Ferngasnetz eingeführt wird, warum dann trotzdem noch zwei verschiedene? Viel sinnvoller ist es also, die technischen Restriktionen, soweit sie zur Teilung der Marktgebiete führen, zu lösen.

Richtig ist aber auch, dass eine Fusion per se keine Probleme löst. Z.B. bleibt die Integration des Marktes für L-Gas in das gesamtdeutsche Marktgebiet fraglich. Auch Speicherfüllstände werden kaum durch Marktgebiete bedingt. Es gibt also noch viel zu tun. Insgesamt jedoch wird der 1. Oktober 2021 der Tag der wohl größten strukturellen Veränderung im liberalisierten Gasmarkt seit 2011 sein. Vor dem Hintergrund verschiedenster denkbarer Veränderungen der Prozesse, die im Zusammenspiel des Gasnetzzugangs notwendig sind, empfehlen wir, dieses Datum bei kommenden Entscheidungen in Netz, Vertrieb und Beschaffung zu berücksichtigen.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Dr. Erik Ahnis/Johannes Nohl

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