Gaspool und NCG schütten Regelenergieumlage und Überschüsse aus

(c) BBH
(c) BBH

Der Gasmarkt kann sich auf eine Ausschüttung freuen: Die beiden Marktgebietsverantwortlichen NetConnect Germany (NCG) und GASPOOL haben in der Umlageperiode April bis September 2013 einen Überschuss in ihrem Regel- und Ausgleichskonto erzielt. Der soll, wie in § 25 Abs. 6 der Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag (Anlage 4 KoV 6) vereinbart, zu Beginn der nächsten Umlageperiode an die Bilanzkreisverantwortlichen ausgeschüttet werden. Das haben NCG und GASPOOL am 17.2.2014 in einer Pressemitteilung angekündigt. Außerdem haben sie eine weitere Ausschüttung für die Umlageperiode Oktober 2013 bis März 2014 in Aussicht gestellt.

Bilanzkreisverantwortliche, die in der Zeit von April 2013 bis einschließlich September 2013 die Regel- und Ausgleichsenergieumlage auf Allokationsmengen für SLP-Entnahmestellen und RLM-Entnahmestellen mit Tagesband gezahlt haben, erhalten in einem ersten Schritt eine vollständige Erstattung. Das bedeutet von GASPOOL eine Rückzahlung von 0,08 Cent/kWh bzw. 0,02 Cent/kWh von NCG. In einem zweiten Schritt werden darüber hinaus Überschüsse ausgeschüttet. Bilanzkreisverantwortliche mit SLP und RLM-Entnahmestellen mit und ohne Tagesband erhalten danach eine Zahlung von 0,1573 Cent/kWh bei NCG bzw. 0,0996 Cent/kWh bei Gaspool für die bilanzkreiserheblichen Ausspeisemengen. NCG hat das das Gesamtvolumen der Ausschüttung nicht angegeben, GASPOOL spricht von insgesamt 166 Mio. Euro. Für einen Bilanzkreisverantwortliche mit einer Ausspeisemenge von 500 GWh im Sommer 2013 würden das bei Gaspool 898.000,00 Euro und 886.500 Euro bei NCG ausmachen.

In der Kooperationsvereinbarung (KoV) ist das Ausschüttungsverhältnis nur zwischen Marktgebietsverantwortlichen und Bilanzkreisverantwortliche geregelt. Das Verhältnis zwischen dem (Rechnungs-)Bilanzkreisverantwortlichen und Subbilanzkontonehmer oder Unterbilanzkreisverantwortlichem ist nicht erfasst. In diesem Verhältnis kann die Ausschüttung je nach Ausgestaltung des Beschaffungsvertrages oder Dienstleistungsvertrages (Bilanzkreisaufnahmevereinbarung) weitergereicht werden. Auch hier geht es um nicht unerhebliche Summen. Bei 25 GWh Sommermenge beträgt die Höhe der möglichen Ausschüttung 44.900,00 Euro bei Gaspool und 44.325,00 Euro bei NCG.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Klaus-Peter Schönrock

Share
Weiterlesen

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...