Gaspool und NCG schütten Regelenergieumlage und Überschüsse aus
Der Gasmarkt kann sich auf eine Ausschüttung freuen: Die beiden Marktgebietsverantwortlichen NetConnect Germany (NCG) und GASPOOL haben in der Umlageperiode April bis September 2013 einen Überschuss in ihrem Regel- und Ausgleichskonto erzielt. Der soll, wie in § 25 Abs. 6 der Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag (Anlage 4 KoV 6) vereinbart, zu Beginn der nächsten Umlageperiode an die Bilanzkreisverantwortlichen ausgeschüttet werden. Das haben NCG und GASPOOL am 17.2.2014 in einer Pressemitteilung angekündigt. Außerdem haben sie eine weitere Ausschüttung für die Umlageperiode Oktober 2013 bis März 2014 in Aussicht gestellt.
Bilanzkreisverantwortliche, die in der Zeit von April 2013 bis einschließlich September 2013 die Regel- und Ausgleichsenergieumlage auf Allokationsmengen für SLP-Entnahmestellen und RLM-Entnahmestellen mit Tagesband gezahlt haben, erhalten in einem ersten Schritt eine vollständige Erstattung. Das bedeutet von GASPOOL eine Rückzahlung von 0,08 Cent/kWh bzw. 0,02 Cent/kWh von NCG. In einem zweiten Schritt werden darüber hinaus Überschüsse ausgeschüttet. Bilanzkreisverantwortliche mit SLP und RLM-Entnahmestellen mit und ohne Tagesband erhalten danach eine Zahlung von 0,1573 Cent/kWh bei NCG bzw. 0,0996 Cent/kWh bei Gaspool für die bilanzkreiserheblichen Ausspeisemengen. NCG hat das das Gesamtvolumen der Ausschüttung nicht angegeben, GASPOOL spricht von insgesamt 166 Mio. Euro. Für einen Bilanzkreisverantwortliche mit einer Ausspeisemenge von 500 GWh im Sommer 2013 würden das bei Gaspool 898.000,00 Euro und 886.500 Euro bei NCG ausmachen.
In der Kooperationsvereinbarung (KoV) ist das Ausschüttungsverhältnis nur zwischen Marktgebietsverantwortlichen und Bilanzkreisverantwortliche geregelt. Das Verhältnis zwischen dem (Rechnungs-)Bilanzkreisverantwortlichen und Subbilanzkontonehmer oder Unterbilanzkreisverantwortlichem ist nicht erfasst. In diesem Verhältnis kann die Ausschüttung je nach Ausgestaltung des Beschaffungsvertrages oder Dienstleistungsvertrages (Bilanzkreisaufnahmevereinbarung) weitergereicht werden. Auch hier geht es um nicht unerhebliche Summen. Bei 25 GWh Sommermenge beträgt die Höhe der möglichen Ausschüttung 44.900,00 Euro bei Gaspool und 44.325,00 Euro bei NCG.
Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Klaus-Peter Schönrock