Gesetzgebung hat immer Hochkonjunktur

G
Download PDF
© BBH

Es scheint, als habe sich der Gesetzgeber in der aktuellen Legislaturperiode durchaus Zeit gelassen mit der Gesetzgebung. Tatsächlich zeigt sich jedoch nicht erst seit der Corona-Krise, dass der Gesetzgeber keineswegs untätig war.

Von Rezession und Hochkunjunktur

In Zeiten wie diesen wundert es wenig, dass die Konjunktur einbricht. Der IFO-Geschäftsklimaindex aber auch sonstige als Konjunkturindikatoren genutzten Daten zeigen klar diesen Trend.

Es wäre eine interessante akademische Aufgabe, den Zusammenhang zwischen Konjunkturzyklus und gesetzgeberischer Aktivität zu untersuchen. Jedenfalls seit der Corona-Krise und der damit verbundenen Rezession werden im Hauruckverfahren Normen produziert. (Verstehen Sie uns bitte nicht falsch! Wir schätzen es sehr, dass der Gesetzgeber schnell und bestimmt reagiert und im Angesicht der Krise Koalitätsstreitigkeiten zurückstellt.)

Manchmal sind gefühlte Wahrheiten aber auch nur das: „gefühlt“. Seit 2012 sichten wir regelmäßig die Normen, die typischerweise für ein Unternehmen der Energiewelt relevant werden. Damals kamen wir auf 10.550 Normen (wir berichten). Von Jahr zu Jahr sind es mehr Normen geworden – und der Platz auf unserer Grafik wurde enger. Bei unserer jetzigen Aktualisierung sind wir davon ausgegangen, dass sich der Anstieg in Grenzen halten würde. Wer wartet nicht auf die EEG-Novelle, die seit dem Koalitionsvertrag als eilbedürftig gilt?

Wir mussten uns selbst eines Besseren belehren lassen: Der Gesetzgeber ist nie untätig, stetig kommt Neues hinzu, was man auf den ersten Blick noch nicht sah und viel kommt inzwischen aus Brüssel. Die gesamte Übersicht mit inzwischen fast 15.000 Normen passt immer noch auf ein Poster, welches im DIN A1 Format sogar lesbar ist.

Der Wunsch nach einem Energiegesetzbuch

Schon 2012 waren wir der Ansicht, dass mehr als 10.000 Normen zu viel seien für Unternehmen in der Praxis. Selbst das Energierecht im engeren Sinne, welches nur 2.000 bis 3.000 Normen ausmacht, ist zerklüftet wie die Eiger-Nordwand.

Diese Normen sauber in ein Energiegesetzbuch zu gießen und dabei Doppelförderungen wie Doppelbelastungen, Wertungswidersprüche und Relikte alter Zeiten zu beseitigen, wäre ein Unterfangen für eine Habilitionsschrift. Den Wunsch hatten wir schon 2012 formuliert. Erwarten können wir ein Energiegesetzbuch aber ebensowenig wie die Steuererklärung auf dem Bierdeckel. Realistischer dürfte sein, dass es noch mehr Normen werden. Und dass wir irgendwann für die Darstellung von DIN A1 auf DIN A0 gehen müssen. Schaffen Sie sich schon mal Platz an der Wand …

PS: Wenn Sie Interesse an einem Poster haben, schicken wir Ihnen gerne eines zu. Schreiben Sie uns unter presse@bbh-online.de.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender