Auf ein Neues: Fördermittel für den Klimaschutz in den Kommunen

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(c) BBHKommunen und Stadtwerke nehmen beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle ein. Um sie dabei zu unterstützen, fördert der Bund seit 2008 konkrete Projekte. Die neuen Bedingungen für das Förderprogramm „Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ für das Jahr 2013 hat das Bundesumweltministerium jüngst mit der novellierten Kommunalrichtlinie veröffentlich. Die Fördermöglichkeiten werden gegenüber den Vorjahren nochmals erweitert.

Wie schon in den Jahren zuvor heißt es allerdings: Wer diese staatlichen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen möchte, muss sich beeilen. Denn die meisten Anträge können nur in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 2013 eingereicht werden. Wer dieses Antragsfenster verpasst, wird bis 2014 warten müssen.

Änderungen gibt es zu den folgenden Punkten:

  • Klimaschutzkonzepte: Ein Schwerpunkt der Förderung liegt nach wie vor darauf, dass die Kommunen integrierte Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzteilkonzepte erstellen. Dabei handelt es sich um informelle Planungen, die als strategische Entscheidungsgrundlage für die zukünftigen Klimaschutzanstrengungen dienen sollen. Integrierte Klimaschutzkonzepte umfassen grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet und alle klimaschutzrelevanten Bereiche. Sie werden regelmäßig mit bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Klimaschutzteilkonzepte beschränken sich dagegen auf ausgewählte klimaschutzrelevante Bereiche, beispielsweise kommunale Liegenschaften, Abwasserbehandlung, Wasserversorgung oder Abfallentsorgung. Für sie beträgt die Förderquote bis zu 50 Prozent. In 2013 können nun auch Klimaschutzteilkonzepte zu den Themen „klimagerechtes Flächenmanagement“ sowie „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ gefördert werden. Neu ist auch, dass Ausgaben für eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit nunmehr förderfähig sind.
  • „Kommunen, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen“: Gänzlich neu aufgenommen wurde, dass externe Beratungsleistungen für Kommunen, die noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen und einen strukturierten Einstieg suchen, gefördert werden. Insbesondere kleineren Gemeinden soll damit der Einstieg erleichtert werden. Bezuschusst werden bis zu 15 Beratertage mit einer Förderquote von 65 Prozent.
  • „Investive Maßnahmen, die zu einer CO2-Emmissionsminderung führen“: Die Förderquote für die Sanierung der Straßenbeleuchtung wurde von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung wird nur noch gefördert, wenn auf LED-Technologie umgerüstet wird. Hierfür wurde die Förderquote jedoch auf 40 Prozent erhöht.
  • Kommunen, die bereits über ein Klimaschutzkonzept verfügen, können darüber hinaus nun auch Technologien, die Treibhausgasemissionen in stillgelegten Siedlungsabfallldeponien mindern, bezuschusst bekommen. Die Förderquote beträgt 50 Prozent. Erweitert wurden zudem die Möglichkeiten, investive Maßnahmen im Straßenraum in punkto nachhaltige Mobilität zu fördern, beispielsweise die Errichtung verkehrsübergreifender Mobilitätsstationen. Die Förderhöchstsumme beträgt nun 250.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent.
  • Klimaschutzmanager: Anträge auf Förderung von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern könnten künftig ganzjährig gestellt werden; für sie gilt das kurze Antragszeitfenster also nicht. Zudem sehen die neuen Förderbedingungen zusätzliche Maßnahmen vor, die den Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern den Einstieg, die Vernetzung und die Umsetzung konkreter Klimaschutzprojekte erleichtern sollen (Mentoring-Programm, Fortbildungen etc.).

Wer kann die Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind in erster Linie die Kommunen. Eine bestimmte Mindestgröße der Gemeinde ist seit 2011 nicht mehr erforderlich. Kommunale Eigengesellschaften, wie etwa kommunale Liegenschaftsgesellschaften, können Fördergelder für die Erstellung von bestimmten Klimaschutzteilkonzepten beantragen.

Ebenfalls eingeschränkt antragsberechtigt sind kommunale Stadtwerke, die einen Förderantrag für investive Maßnahmen sowie bestimmte Klimaschutzteilkonzepte stellen können. Unabhängig hiervon sind Stadtwerke gut beraten, ihre Kommune frühzeitig bei der Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte tatkräftig zu unterstützen, wenn nicht sogar selbst die Initiative hierfür zu ergreifen. Denn vor allem Stadtwerken bieten kommunale Klimaschutzkonzepte die Chance, gemeinsam mit der Kommune die Weiterentwicklung der örtlichen Energielandschaft – auch unter Einbeziehung des privaten Engagements – zu steuern, ihre Rolle als kommunaler Versorger zu stärken und neue Geschäftsfelder zu entwickeln.

Wo findet man weitere Informationen?

Zuständig für die Durchführung des Förderprogramms ist der „Projektträger Jülich“ in Berlin. Auf den Internet-Seiten des Projektträgers Jülich sind neben den Antragsformularen die „Merkblätter“ mit den konkreten Förderbedingungen zu allen Fördermöglichkeiten abrufbar.

Hilfreiche Informationen finden Sie zudem auf den Internet-Seiten des „Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz“.

Zweite BBH-Fachtagung zum kommunalen Klimaschutz

Gemeinsam mit der Agentur für Erneuerbare Energien  widmen wir unsere zweite BBH-Fachtagung zum kommunalen Klimaschutz den wirtschaftlichen Chancen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des kommunalen Engagements. Auf dieser Veranstaltung, die am 15.1.2013 in Berlin stattfinden wird, werden wir neben den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie auch weitere Förderprogramme detailliert beleuchten.

Ansprechpartner: Stefan Missling/Axel Kafka

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