Neues von TelDaFax: Nun geht es gegen die Vorstände

(c) BBH
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Vor wenigen Wochen hat die Staatsanwaltschaft Bonn Anklage gegen die ehemaligen TelDaFax-Chefs Gernot Koch, Michael Josten und Klaus Barth erhoben. Konkret wird ihnen Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßiger Betrug in 241 Fällen und Bankrott in vier Fällen vorgeworfen. Dabei geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Unternehmen bereits Mitte 2009 zahlungsunfähig und überschuldet war (wir berichteten). Insolvenzantrag wurde aber erst am 14.6.2011 gestellt. Dies hatte einen enormen Schaden für eine Vielzahl von Kunden zur Folge, der in der Anklageschrift auf 185.000 Euro beziffert wird. Tatsächlich dürfte der Schaden um ein Vielfaches höher sein.

Vergangene Woche nahm der Prozess dann eine unerwartete Wendung. Die Richter der Hilfs-Wirtschaftsstrafkammer gaben der von den Angeklagten gestellten Besetzungsrüge überraschend statt. Hintergrund ist, dass eine Hilfskammer nur für vorübergehende Zwecke eingerichtet werden darf. Die Hilfskammer, die hier befasst war, wurde aber bereits 2012 aus Entlastungsgründen ins Leben gerufen, so die Argumentation der Verteidigung. Damit sei sie nicht mehr nur vorübergehend, sondern vielmehr dauerhaft eingerichtet. Die Folge ist, dass das Verfahren zunächst ausgesetzt wurde. Ein Gerichtssprecher teilte mit, dass es zeitnah wieder aufgenommen werden soll, entweder indem eine weitere reguläre Wirtschaftsstrafkammer eingerichtet wird oder Aufgaben auf bestehende andere Kammern umverteilt werden.

Wie schon zuvor die Vorstände der ebenfalls insolventen FlexStrom-Gruppe (wir berichteten) werden nun auch die Chefs von TelDaFax zivilrechtlich ins Visier genommen. Vor wenigen Tagen hat der Insolvenzverwalter Dr. Biner Bähr Klage auf Schadenersatz in Höhe von 1,5 Mio. Euro gegen Klaus Barth und Gernot Koch erhoben. Medienberichten zufolge sollen am 9.11.2010 von der TelDaFax-Mutter an die TelDaFax Marketing GmbH, einer Tochtergesellschaft, Gelder geflossen sein. Zudem sollen sich die Vorstände weiter Gehälter von bis zu 17.000 Euro netto pro Monat gezahlt haben. Offiziell bestätigt wurden diese Angaben bislang nicht.

Trotz des ausgesetzten Strafverfahrens gilt also für die Ex-Vorstände: Kein Durchatmen!

Die unzähligen geschädigten Gläubiger, neben den Letztverbrauchern insbesondere die Verteilnetzbetreiber, dürften dies sehr begrüßen.

Ansprechpartner: Dr. Christian Jung/Markus Ladenburger

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