Steuerfreie Vermietung von Parkplätzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (Urt. v. 10.12.2020, Az. V R 41/19), dass die Vermietung eines Parkplatzes steuerfrei bleibt, auch wenn über die Anmietung eines Parkplatzes ein separater Mietvertrag geschlossen wurde.

Laut BFH handelt es sich um eine unselbstständige Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung der Wohneinheit. In dem vom BFH zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter neben der Wohnung mit separatem Mietvertrag einen Stellplatz in einer Tiefgarage vermietet. Tiefgarage und Wohnkomplex bildeten einen Gebäudekomplex, allerdings verfügte die Tiefgarage auch über einen für Dritte nutzbaren Zugang.

Voraussetzung für die Einheitlichkeit der steuerfreien Leistung ist, dass Wohnung und Parkplatz von demselben Vermieter an denselben Mieter überlassen werden und dass Stellplatz und Wohneinheit Bestandteil desselben Gebäudekomplexes sind. Ein Gebäudekomplex kann dabei aber auch aus mehreren Bauten bestehen.

Ansprechpartner*innen: Manfred Ettinger

Share
Weiterlesen

22 Juli

Der BBH-Blog verabschiedet sich in die Sommerpause

Den Beginn der parlamentarischen Sommerpause nehmen wir bekanntlich gerne als Anlass, den aktuellen „Wasserstand“ abzulesen sowie einen kurzen Blick in die Zukunft, sprich die zweite Hälfte des Jahres zu werfen – also auf das, was auf die politischen Entscheider*innen und...

21 Juli

„Klimaneutralität“ und Kompensationszahlungen: Anforderungen der europäischen Anti-„Greenwashing“-Richtlinie

Die Anforderungen an Werbung mit umweltbezogenen Aussagen steigen. Erst am 27.6.2024 hatte der Bundesgerichtshof im „Katjes“-Urteil (Az.: I ZR 98/23) strenge Maßstäbe für die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ formuliert. Die europäische Anti-„Greenwashing“-Richtlinie könnte die Regeln für das Werben mit...