BMF: Arbeitshilfe zur Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises auf Gebäude sowie Grund und Boden

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Gebäude Grundstück
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Wer ein bebautes Grundstück kauft, muss wissen, wie viel vom Kaufpreis er für das Gebäude zahlt und wie viel für den Grund und Boden. Der Grund ist ein steuerlicher: Nur die Anschaffungskosten für den Gebäudeteil kann man steuerlich abschreiben. Für Grund und Boden kommt hingegen keine AfA in Betracht, da es sich dabei um ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut handelt. Insoweit sind die Interessen der Beteiligten schnell erkennbar.

Nach der ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) wird der Gesamtkaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie auf das Gebäude andererseits aufgeteilt (vgl. z.B. BFH-Urteil v. 10.10.2000 – Az. IX R 86/97). Doch Steuerpflichtige, die sich daran orientiert haben, hatten dennoch oft eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt zu befürchten, das diese Aufteilung nicht anerkannte.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nunmehr eine Arbeitshilfe nebst Anleitung veröffentlicht, die es ermöglichen soll, in einem typisierten Verfahren entweder den Kaufpreis selbst aufzuteilen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung einfacher zu prüfen. Die Arbeitshilfe bietet einen guten ersten Überblick über die Kaufpreisaufteilung und ist nicht nur für die Finanzämter, sondern auch für betroffene Steuerpflichtige und deren Berater aufschlussreich. Die Anerkennung einer danach vorgenommenen Kaufpreisaufteilungen durch die Finanzämter sollte damit nun einfacher werden.

Ansprechpartner: Jürgen Gold

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