Jahresabschluss 2013 muss bis zum 31.12.2014 veröffentlicht werden

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Aktiengesellschaften, GmbH und GmbH & Co KG müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen, und zwar innerhalb einer bestimmten Frist. Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 begonnen hatten, endet diese Frist am 31.12.2014. Bis zu diesem Stichtag müssen diese Unternehmen ihren Jahresabschluss 2013 beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen (§ 325 HGB). Wer das unterlässt, muss mit Ordnungsgeldern rechnen.

Es gibt aber Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften (Pressemitteilung BMJV v. 30.11.2012), die lt. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG) an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten (Bilanzsumme bis 350.000 Euro, Umsatzerlöse bis 700.000 Euro und durchschnittlich 10 beschäftigte Arbeitnehmer):

Sie müssen keinen Anhang erstellen, wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz ausweisen – zu den Haftungsverhältnissen (§§ 251 und 268 Abs. 7 HGB), zu den Vorschüssen oder Krediten, die an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Beirats oder Aufsichtsrats gewährt wurden, sowie zu den eigenen Aktien der Gesellschaft (bei einer Aktiengesellschaft), § 160 Abs. 1 AktG. Auch bei der Darstellungstiefe sind die Vorschriften für diese Kapitalgesellschaften weniger streng (§ 275 Abs. 5 HGB).

Die Pflicht, die Abschlüsse zu veröffentlichen, kann man dabei wahlweise entweder durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Die Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen, ist auch für die Hinterlegung vorgeschrieben.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) wird die Kapitalgesellschaften und auch die GmbH & Co. KG von Amts wegen auffordern, den Jahresabschluss für nach dem 31.12.2012 begonnene Geschäftsjahre innerhalb von sechs Wochen einzureichen und ein Ordnungsgeld androhen. Mit der Anforderung ist gleichzeitig eine Mahngebühr fällig, die auch nach verspäteter Einreichung nicht erlassen bzw. angerechnet wird.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Dr. Meike Weichel

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