Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

Die Abgabenordnung (AO) sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Am 26.7.2021 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in diesem Zusammenhang auf eine neue Technische Richtlinie (BSI-TR-03153-2: Regelung zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen, Version 1.0.0) im Zusammenhang mit technischen Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme hingewiesen (Bekanntmachung IV A 4 -S 0316-a/19/10012 :002).

Laut der Bekanntmachung des BMF hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach § 5 KassenSichV in Abstimmung mit dem BMF in dieser Richtlinie die technischen Anforderungen erstellt, um die gesetzlich erforderliche Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen aufrechtzuerhalten. Eine bisherige Technische Richtlinie (TR-03153) definiert verbindliche Vorgaben an die technische Sicherheitseinrichtung, mit denen die digitalen Grundaufzeichnungen eines elektronischen Aufzeichnungssystems gemäß § 146a Abs. 1  AO geschützt werden müssen.

Neu ist Teil 2 dieser „Technischen Richtlinie“. Er beschreibt die Regelungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen. Das kann beispielsweise notwendig werden, wenn Schwachstellen der Sicherheitseinrichtungen bekannt geworden oder Einrichtungen noch in der Einführungsphase sind. Hier werden Regelungen getroffen, die dennoch die Voraussetzungen des § 146a Abs. 1 AO als erfüllt ansehen.

Verpflichtete gemäß § 146a Abs. 1 AO sollten stets überprüfen, ob die verwendete Sicherheitseinrichtung den erforderlichen Standard erfüllt und den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Ansprechpartner*innen: Manfred Ettinger/Sophia von Hake

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