Wie man einen niedrigeren Grundstückswert nachweist

(c) BBH

Wird im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen ein Grundstück übertragen, löst der Vorgang Grunderwerbsteuer aus. Bemessungsgrundlage ist ein gesondert festzustellender Grundbesitzwert (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 157 Abs. 1  3 BewG). Die Frage ist dabei oft: Wie weist man nach, dass der tatsächliche Grundstückswert niedriger ist?

Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) vor einigen Monaten ein Urteil (v. 25.4.2018, Az. II R 47/15) gefällt. Der Nachweis eines niedrigeren tatsächlichen Grundstückswerts ist nach Ansicht des BFH regelmäßig nur durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen möglich. Durch Rückgriff auf den Bilanzansatz oder eine Ableitung aus dem Kaufpreis für den Gesellschaftsanteil lässt sich nach Meinung des BFH der Nachweis nicht führen.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger

Weitere Ansprechpartner Steuern

Share
Weiterlesen

22 Juli

Der BBH-Blog verabschiedet sich in die Sommerpause

Den Beginn der parlamentarischen Sommerpause nehmen wir bekanntlich gerne als Anlass, den aktuellen „Wasserstand“ abzulesen sowie einen kurzen Blick in die Zukunft, sprich die zweite Hälfte des Jahres zu werfen – also auf das, was auf die politischen Entscheider*innen und...

21 Juli

„Klimaneutralität“ und Kompensationszahlungen: Anforderungen der europäischen Anti-„Greenwashing“-Richtlinie

Die Anforderungen an Werbung mit umweltbezogenen Aussagen steigen. Erst am 27.6.2024 hatte der Bundesgerichtshof im „Katjes“-Urteil (Az.: I ZR 98/23) strenge Maßstäbe für die Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ formuliert. Die europäische Anti-„Greenwashing“-Richtlinie könnte die Regeln für das Werben mit...