Die Unternehmensnachfolge erfolgreich finanzieren

Viele Unternehmen stehen vor einem Nachfolgeproblem, was Nachfolger:innen so in eine starke Verhandlungsposition versetzen kann. Die Übernahme eines bestehenden Unternehmens muss jedoch finanziert werden. Der Entscheidungsprozess ist komplex, da die Optionen zur Nachfolgefinanzierung vielfältig sind.

Unternehmensnachfolge im Mittelstand

Schätzungen der KfW ergeben, dass bis 2026 560.000 der rund 3.800.000 mittelständischen Unternehmen eine Nachfolge suchen. Etwa 190.000 davon werden aufgrund fehlender Nachfolgeregelungen oder fehlender Nachfolger:innen aus dem Markt ausscheiden. Die Gründe sind vielfältig. Bei einer Befragung der KfW über die Hürden des Nachfolgeprozesses gaben 79 Prozent der Unternehmen einen Mangel an geeigneten Nachfolger*innen an. Weiterhin sind gegenwärtig rund 31 Prozent der Unternehmerschaft über 60 Jahre alt. Die Nachfolgelücke wird also wachsen.

Die Vorbereitung des Finanzierungskonzepts

Dem entgegen steht der meist hohe Preis, der für eine Übernahme eines bestehenden Unternehmens fällig wird. Unabhängig davon, ob Nachfolger:innen aus der Familie kommen, aus dem Unternehmen selbst oder von außerhalb – in der Gesamtheit müssen Nachfolger:innen den Übernahmepreis finanzieren. Bei der Unternehmensnachfolge treten Kosten jenseits des Kaufpreises auf. Das Finanzierungskonzept sollte also unter anderem auch den laufenden Kapitalbedarf und gegebenenfalls weitere Abfindungen berücksichtigen. In der Praxis achten die Gläubiger auch darauf, dass es zu einer angemessenen Risikoverteilung kommt.

Wie bei jeder Finanzierung werden die persönlichen Führungsqualitäten, das kaufmännische und technische Fachwissen sowie vorhandene Risikofaktoren beurteilt. Damit steht neben der übernehmenden Person auch der Businessplan im Zentrum der Finanzierungsentscheidung und sollte insbesondere diese Risikofaktoren auffangen. Zur Absicherung der Finanzmittelgeber spielt in der Regel der zugrunde liegende (objektivierte) Unternehmenswert eine wichtige Rolle. Er dient vielfach als Vergleichswert für den Kaufpreis und nimmt damit eine bedeutsame Rolle im Rahmen der Übernahmepreisverhandlung und der Plausibilisierung der Finanzierungsanfrage ein.

Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmensnachfolger:innen

Bei der Eigenkapitalfinanzierung übernimmt der Nachfolger die Finanzierung mit seinen eigenen Mitteln. Um die verfügbaren Mittel zu erhöhen, können auch private Kreditverträge mit Freunden, Familienmitgliedern oder Bekannten geschlossen werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Unternehmensanteile an Investoren zu verkaufen. Das können Einzelpersonen sein, Risikokapitalgeber, Business Angels oder andere Unternehmen, u. a. auch Beteiligungsgesellschaften.

Insbesondere bei den Beteiligungsgesellschaften lohnt sich ein genauerer Blick auf die Ausgestaltung der Finanzierung. So kann die Beteiligungsgesellschaft zum Beispiel direkt am Eigenkapital des Unternehmens partizipieren, wodurch tatsächliche Anteile am Unternehmen erworben werden. Die Beteiligungsgesellschaft wird faktisch auch Eigentümer und kann entsprechend an Gewinn und Verlust beteiligt werden. Eine andere Variante stellt die stille Beteiligung dar. Auch hier ist die Beteiligungsgesellschaft am Gewinn beteiligt, meist mit einem festen Prozentsatz, erwirbt jedoch keine Unternehmensanteile, wird damit kein Eigentümer und kann, je nach Ausgestaltung, eine Beteiligung am Verlust ausschließen. Beide Varianten haben sowohl für den Unternehmensnachfolger als auch für die Beteiligungsgesellschaft Vor- und Nachteile, insbesondere hinsichtlich der Haftung, der Stimmrechte und der Eigenkapitalkosten.

Die wenigsten Nachfolgen können gänzlich ohne Fremdkapital finanziert werden. Hier bietet es sich zum Beispiel an, zinsgünstige staatlich subventionierte Förderkredite in Anspruch zu nehmen. Diese bieten oft den Vorteil günstigerer Konditionen, längerer Laufzeiten und tilgungsfreier Zeiträume von mehreren Jahren. Alternativ kann das Fremdkapital von einer Bank oder weiteren, anderen Gläubigern zur Verfügung gestellt werden. Die durch die Darlehensaufnahme entstandenen Kosten werden handelsrechtlich als Aufwand gebucht und mindern die Steuerlast. Gleichzeitig müssen keine Gewinnbeteiligungen oder Rechte am Unternehmen abgegeben werden. Für Darlehen müssen den Gläubigern allerdings Sicherheiten geboten werden können. Sind diese nicht vorhanden, bieten zum Beispiel Versicherungsgesellschaften, Bürgschaftsbanken oder (Förder-)Banken Ausfallbürgschaften an.

Eine besondere Form des Darlehens stellt u.a. das nachrangige Verkäuferdarlehen dar. Hier wird ein Teil des Kaufpreises in ein Darlehen für den Käufer umgewandelt. Dieses Darlehen ist nachrangig zu anderen Krediten und wird meist ohne Sicherheiten gewährt, was die Liquidität und den allgemeinen finanziellen Spielraum des Käufers erhöht. Der Verkäufer untermauert damit das Vertrauen in den Fortbestand des Unternehmens und den Nachfolger und sendet ein starkes Signal in Richtung Gläubiger, Partner und Kunden. Gegebenenfalls kann das nachrangige Verkäuferdarlehen auch mit einer Earn-Out-Klausel versehen werden, wodurch der Kaufpreis für den Nachfolger in Abhängigkeit seiner Leistung bzw. der Performance des Unternehmens gesetzt wird.

Vielfältige Möglichkeiten

Die beschriebenen Varianten sind nur eine Auswahl der Möglichkeiten und keineswegs abschließend. Abhängig von der individuellen Ausgangssituation kann es auch von Vorteil sein, mehrere Finanzierungsformen miteinander zu kombinieren. Der Unternehmensnachfolger sollte sich bei seinen Überlegungen stets der Komplexität seines Vorhabens bewusst sein, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dieser Prozess ist oft langwierig und kompliziert, weshalb es sinnvoll ist, sich dabei von einem erfahrenen Finanzexperten beraten zu lassen.

Ansprechpartner*innen: Thomas Straßer/Tobias Sengenberger/David Klee

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