
1998, das Jahr, in dem der Energiemarkt ein Fall für die Werbung wurde. Denn während der Verbraucher dank der Liberalisierung seinen Stromanbieter selbst wählen kann, stehen Energieversorger vor der Herausforderung, sich im Wettbewerb zu behaupten. Günstigere Tarife, besserer Service, ein überzeugenderes Gesamtpaket – es gibt viele Möglichkeiten, den Verbraucher zum Wechseln zu ermuntern. Vielfältig sind auch die Werbemaßnahmen, von denen Energieversorger Gebrauch machen können, um dem Verbraucher sein Angebot schmackhaft zu machen. Erlaubt sind dabei aber längst nicht alle. In unserem Newsletter zum Gewerblichen Rechtsschutz geht es diesmal um die Themen Werbe-Anruf, Open W-LAN und Neues aus dem Markenrecht.
Ansprechpartner: Stefan Wollschläger/Nils Langeloh