Das Wörtchen „Apple“ hat erstaunliche Macht. Käufer und Aktionäre sind auf dieses Wörtchen hin ohne weiteres bereit, sich von erklecklichen Summen Geldes zu trennen. Mitarbeiter und Lieferanten richten ihr ganzes Streben danach aus, mit ihm in Verbindung gebracht zu werden und an seinem Glanz teilzuhaben. Und auch, wer nichts unmittelbar mit dem Computerriesen aus Cupertino zu tun hat, denkt bei diesem Wörtchen an innovative Elektronik, an raffiniertes Design, an die Spitze des Fortschritts in der Informationstechnologie. Ein kleines Wörtchen nur, doch in ihm bündelt sich ein Milliardenwert.
Apple ist ein Paradebeispiel dafür, was eine starke Marke bewirken kann. Es gibt noch viele andere starke Marken. Doch nicht alle Unternehmen machen sich klar, was alles dazugehört, damit eine Marke ihr ganzes Potenzial ausspielen kann. Das fängt schon beim Markenschutz an. Wer seine Produktbezeichnungen und Logos nicht schützt, läuft Gefahr, hilflos mit ansehen zu müssen, dass die für das eigene Unternehmen entwickelten und in den Markt eingeführten Namen, Produktbezeichnungen und Logos schlicht und einfach von der Konkurrenz übernommen werden – und wer wird schon gern mit einem Mitbewerber verwechselt?
Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, die eigenen Geschäftszeichen als Marke registrieren zu lassen. Zwar können auch nicht eingetragene Marken Schutz beanspruchen, aber deren Inhaber trägt im Falle eines Rechtsstreits die Beweislast dafür, dass die Schutzvoraussetzungen vorliegen. Und selbst wenn ihm dies gelingt, ist der Schutz der Marke allein auf die Region beschränkt, in der sie nachweislich im Verkehr anerkannt ist. Die Markenanmeldung ist daher das Mittel der Wahl, um eine Marke von Anfang an möglichst sicher und umfassend zu schützen.
Wer eine neue Marke dauerhaft am Markt etablieren möchte, sollte allerdings schon frühzeitig vorsorgen. Bereits bei der Entwicklung einer neuen Produktbezeichnung, eines Logos oder eines Werbeslogans sollte er sicherstellen, dass das eigene Geschäftszeichen keine älteren Rechte verletzt. Denn in diesem Fall drohen kostspielige Abmahnungen. Dafür reicht es bereits aus, dass das Zeichen mit einem ähnlichen älteren Kennzeichen verwechselt werden kann. Außerdem empfiehlt es sich, bereits vor der eigentlichen Markenanmeldung prüfen zu lassen, ob das neu geschaffene Zeichen auch tatsächlich als Marke eintragungsfähig ist. So scheitern in der Praxis beispielsweise viele Markenanmeldungen daran, dass eine Bezeichnung gewählt wird, die lediglich eine Eigenschaft des angebotenen Produkts beschreibt und daher nicht als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen verstanden wird. „Apple“ beispielsweise wäre nicht eintragbar, wenn es dabei um Obst ginge.
Ist eine Marke erst einmal eingetragen, ist sie für zehn Jahre ab dem Tag der Anmeldung geschützt und dieser Schutz kann immer wieder um zehn weitere Jahre verlängert werden. Bei der Entwicklung einer erfolgreichen Marke sind also einige Klippen zu umschiffen. Die Erfahrung zeigt jedoch – es lohnt sich!
Ansprechpartner: Stefan Wollschläger/Nils Langeloh