Antragstellung Strompreiskompensation 2024 – So wird’s gemacht und berechnet! (Webinar)
Die Beantragung der Kompensation indirekter CO2-Kosten (Strompreiskompensation) für das Abrechnungsjahr 2023 steht bevor. Die Frist hierfür läuft am 30.06.2024 ab. Wir möchten Sie über die Vorgaben, Besonderheiten und vor allem zum Thema der ökologischen Gegenleistungen für diese Antragstellung informieren. Dazu laden wir Sie herzlich zu unserem 90-minütigen Webinar ein. In diesem werden wir auf die rechtlichen Anforderungen und die Berechnung der Wirtschaftlichkeit ökologischer Gegenleistungen eingehen. Zudem erläutern wir Möglichkeiten und Vorteile der Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen und des Bezugs von CO2-freiem Strom, um Ihnen wichtige Entscheidungsparameter vor der Beantragung der Kompensation für Ihr Unternehmen an die Hand zu geben.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgenden Termin bieten wir an:
Dienstag, 30.04. in der Zeit von 9-10:30 Uhr
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Susann Richter gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.