Berichterstattungspflichten nach der Taxonomie-Verordnung im Überblick (Webinar)
Im vergangenen Jahr gab es eine Vielzahl an Veröffentlichungen durch den EU-Gesetzgeber im Bereich der EU-Taxonomie. Die neuen Regelungen sind zwar erst schrittweise umzusetzen, allerdings teilweise bereits beginnend ab dem 01.01.2024. Sie sind daher teilweise schon bei der Prüfung für das Geschäftsjahr 2023 zu beachten. Zunächst ist der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen durch die am 06.01.2023 in Kraft getretene neue Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (CSRD) deutlich erweitert worden; auch kleine und mittlere Unternehmen können nun unmittelbar von den Berichtspflichten betroffen sein. Im November 2023 wurden außerdem die sog. technischen Bewertungskriterien zu den letzten vier Umweltzielen veröffentlicht. Zudem gab es in mehrfacher Hinsicht Konkretisierungen: Zum einen wurden die beiden ersten klimabezogenen Umweltziele noch einmal verändert. Außerdem veröffentlichte die EU-Kommission FAQ zur Auslegung und Anwendung der Taxonomie-Verordnung.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgenden Termin bieten wir an:
Mittwoch, 05.06.2024 von 10-12 Uhr
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Karin Fromm gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.