Fördermöglichkeiten nach der BEG (Webinar)


Termin Details


Am 01.01.2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Damit wurde der ordnungsrechtliche Rahmen für das klimafreundliche Heizen nun neu gesteckt. In Neubaugebieten gilt die Vorgabe zur Nutzung von 65 % Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereits mit Inkrafttreten des novellierten GEG. Für Bestandsgebäude ist das Vorliegen der Wärmeplanung der jeweiligen Kommune maßgeblich. Damit die ordnungsrechtlichen Vorgaben für alle Bürger finanziell abgefedert werden, hat die Bundesregierung zudem angekündigt, den Einbau eines neuen Heizsystems besser zu fördern.

Am 19.04.2023 hat die Bundesregierung angekündigt, die bestehende Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) entsprechend zu reformieren. Mit einem Entschließungsantrag hat der Ausschuss des Bundestages für Klimaschutz und Energie am 04.07.2023 bekräftigt, dass eine Weiterentwicklung der Förderung des Bundes für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und Investitionen in eine höhere Energieeffizienz von Gebäuden notwendig ist. Zurzeit wird die novellierte BEG EM durch die Bundesregierung erarbeitet und befindet sich in der Verbändeanhörung, sodass sie dem zuständigen Bundestagsausschuss voraussichtlich – wie im GEG vorgesehen – bis zum 30.09.2023 vorgelegt werden kann.

Einzelne Parameter der zukünftigen Heizungsförderung nach der BEG EM stehen aber bereits fest:

·        Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten.

·        Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.

·        Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent.

·        Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

·        Die Förderung soll technologieoffen ausgestaltet sein.

Die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG), die Förderrichtlinie für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und die BEG EM sind bereits jetzt eine Erfolgsgeschichte: Während die Zahl der bewilligten Förderanträge nach der BEG jährlich steigt, hat der Bund für die Förderung der Gebäudesanierung im Jahr 2023 ein Budget von 13 Milliarden Euro vorgesehen.

Seit ihrem Start im Jahr 2021 wurde die Förderrichtlinie mehrfach angepasst. Zuletzt zum 01.01.2023, wodurch eine grundlegende Neuausrichtung erfolgte:

Die BEG soll nunmehr eine reine Sanierungsförderung sein, denn die Neubauförderung wurde vollkommen neu und unter der Leitung des Bundesbauministeriums aufgesetzt. Im März startete das Förderprogramm als „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau“ (KfN). Daneben wurde zum Juni eine Neubauförderung speziell für Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen aufgesetzt.

Die geplanten Novellierungen nehmen wir zum Anlass, über die BEG umfassend zu informieren. So können Sie von den attraktiven Fördermöglichkeiten bestmöglich profitieren.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

17.10.2023/Webinar und
15.11.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Sabrina Waske gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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