Geschäftsmodell Mieterstrom
Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Mieterstromgesetz sollte dem Photovoltaik-Ausbau in Deutschland neuen Schwung verliehen werden. Bis Ende des Jahres 2018 wurde der Mieterstromzuschlag jedoch lediglich für 435 Anlagen mit in Summe 9,5 MW elektrischer Leistung beantragt. Dies ist sicher zu einem großen Teil den bürokratischen Hürden geschuldet, die das Gesetz mit sich gebracht hat. Um dem entgegen zu treten, erwägt die Politik Gesetzesanpassungen. Bereiten Sie sich jetzt schon auf die Umsetzung des Geschäftsmodells vor, um zeitnah auf die verbesserten Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten finden Sie hier/Anmeldung.
Folgenden Termin bieten wir an:
12.6.2019/Stuttgart.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Michaela Jung gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.