Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich sowie Neuigkeiten im Insolvenzrecht (Webinar)
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht beschlossen, welches noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll und auch Auswirkung auf Arbeitsprozesse in Unternehmen haben wird. So lässt sich bereits jetzt konstatieren, dass für die Beauftragung von Inkassodienstleistungen neue Hinweispflichten für Unternehmen gelten, wenn das Unternehmen nicht auf den Kosten der Inkasso-Maßnahmen „sitzen bleiben“ möchte.
Darüber hinaus schränkt die neue Rechtsprechung die Möglichkeit der Kostenweitergabe im Mahn- und Inkassoprozess weiter ein; insbesondere Pauschalen stehen in der gerichtlichen Kritik. Daneben stehen zahlreiche Veränderungen im Bereich des Insolvenzrechts an, unter anderem durch die kurzfristig geplante Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als Teil des Maßnahmenpakets zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie.
Diese und weitere Themen sowie deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen möchten wir mit Ihnen gemeinsam beleuchten. Wir laden Sie daher herzlich zu unserem Webinar zum Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich sowie Neuigkeiten im Insolvenzrecht ein, das wir aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Pandemie sowie der weiterhin zu erwartenden Reisebeschränkungen nur im Online-Format anbieten werden.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
24.11.2020/Webinar und
20.1.2021/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nadine Haase gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.