Herkunftsnachweise für erneuerbare Gase und Wasserstoff nach der neuen GWKHV: Rechtsrahmen und Praxisauswirkungen
Am 1. Mai 2024 ist die neue Gas-Wärme/Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) in Kraft getreten. Damit wurde die zentrale Rechtsgrundlage zur Errichtung des neuen Registers für Gas- und Wasserstoffherkunftsnachweise geschaffen, und im Zusammenhang mit dem bereits Anfang 2023 beschlossenen HkNRG (Herkunftsnachweisregistergesetz) stehen damit die wesentlichen rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen für das neue Herkunftsnachweissystem nunmehr fest. Als nächsten Schritt wird jetzt das Umweltbundesamt als zuständige Stelle das Register errichten und in Betrieb nehmen.
Durch das neue Register für erneuerbare Gase und Wasserstoff wird erstmals ein umfassendes und staatlich reguliertes Nachweissystem für erneuerbare Gase und Wasserstoff geschaffen. Das Register wird wesentliche Auswirkungen auf die Vermarktung von Wasserstoff und Biogas in Deutschland haben. Neben der Ausstellung und Nutzung von Herkunftsnachweisen in Deutschland wird auch der Import und Export von Nachweisen möglich sein. Da das Register neben bereits bestehende Register wie etwa das das Biogasregister oder das Nabisy-System zu Nachhaltigkeitsnachweisen tritt, wird eine wesentliche Frage auch sein, wie das Verhältnis der bestehenden Nachweissysteme zum Herkunftsnachweisregister ausgestaltet wird.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
Dienstag, 09.07.2024, 10 – 12 Uhr
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Karin Fromm gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.