Wie zahlreiche andere Netzbetreiber wurden Sie sicherlich zum Jahresende vom Bundesverband für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit einem Schreiben an Ihre gesetzliche Pflicht zur Nachweiserbringung über die Einführung und den Betrieb von Systemen zur Angriffserkennung nach § 11 Abs. 1e EnWG sowie den Nachweis hierüber gem. § 11 Abs. 1f EnWG erinnert. Nicht nur aufgrund der unklaren Gesetzesformulierung/-systematik sind viele Netzbetreiber dieser Aufforderung bisher nicht nachgekommen. Insgesamt ist ein gewisses Maß an Unsicherheit wahrzunehmen, dem wir gerne mit den folgenden Hinweisen begegnen und Ihnen erste Ansatzpunkte zur Beantwortung der aktuellen Fragestellung zum Einsatz von Angriffserkennungssystemen aufzeigen wollen. Zudem bieten wir eine Vertiefung im Rahmen eines Webinars an.
Folgende Termine bieten wir an:
15.2.2023/Webinar und
27.3.2023/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Nicole Nienstedt gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.