LFW24 – was ändert sich?


Termin Details


der technische Vorgang des Wechsels des Stromlieferanten muss in Umsetzung EUrechtlicher Vorgaben nach § 20a Abs. 2 S. 4 EnWG (spätestens) ab dem 01.01.2026 binnen 24 Stunden an jedem Werktag umgesetzt werden. Am 21.03.2024 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Festlegungsverfahren BK6-22-024 den finalen Beschluss zur entsprechenden Anpassung der Marktkommunikation im Strombereich veröffentlicht, die ab dem 01.04.2025 anzuwenden ist und sowohl für erzeugende als auch verbrauchende Marktlokationen gilt. Damit einher gehen Änderungen in der Festlegung „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ (GPKE) sowie der Festlegung „Wechselprozesse im Messwesen“ (WiM); die Prozesse der Festlegung „Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen (Strom)“ (MPES) werden in die GPKE überführt und die MPES wird entsprechend zum Ablauf des 31.03.2025 aufgehoben.

Die gesetzlich vorgegebene Verkürzung der Wechselfrist kann nicht durch eine einfache Straffung der Prozessfristen erreicht werden, sondern bedurfte einer umfassenden Prozessoptimierung und -überarbeitung, die einen deutlich höheren Automatisierungsgrad (insb. durch Ausweitung der API-Webdienste) und eine Reduktion der manuellen Clearingfälle ermöglicht.

Anmeldung (bbh Köln)

Folgenden Termin bieten wir an:

05.06.2024, 10-16 Uhr 

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Tekla Jurkschat gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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