Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD – Umsetzung in nationales Recht (Webinar)
Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Deutschland dazu verpflichtet, bis zum 06.07.2024 neue Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in nationales Recht umzusetzen. Die entsprechenden Pflichten sollen dann – jedenfalls für bestimmte Unternehmen – schon ab 2024 gelten. Zur nationalen Umsetzung ist kürzlich ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bekannt geworden. Dies nehmen wir zum Anlass für ein Kurzwebinar, in welchem wir die wesentlichen Inhalte des Entwurfs kurz und prägnant darstellen. In dem Webinar werden wir uns auf folgende Fragen konzentrieren:
· Wer ist ab wann nachhaltigkeitsberichterstattungspflichtig? Welche Möglichkeiten bestehen, sich von den Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten befreien zu lassen?
· Über welche Inhalte ist Bericht zu erstatten? In welchem Format muss der Nachhaltigkeitsbericht vorgelegt werden?
· Muss ein Nachhaltigkeitsbericht geprüft werden und wenn ja von wem?
· Welche Sanktionen greifen bei Pflichtverstößen?
· Inwiefern weichen die nationalen Vorgaben von den Europäischen Richtlinien ab?
· Wie bereiten Sie ihr Unternehmen am besten auf die kommenden Offenlegungspflichten vor? Wir geben einen Einblick in unseren 10-Punkte Plan zur Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Folgenden Terminen bieten wir an:
Donnerstag, 20.06.2024, 10:00 – 11:30 Uhr
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Karin Fromm gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.