Übertragung von Unternehmerpflichten in der Praxis innerhalb einer technisch sicheren Organisation (Webinar)


Termin Details


Aus dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzgesetzes §13 wird dem Leitungsorgan Vorstand oder Geschäftsführung erlaubt, seine Pflichten auf andere Personen schriftlich zu übertragen, und zwar ggf. bis auf Mitarbeiterebene. Diese Person nimmt dann im Rahmen der Beauftragung die Rechtsstellung des Unternehmers im Betrieb mit allen damit verbunden Rechten und Pflichten ein, sie muss zuverlässig und fachkundig sein sowie über einen nötigen Weitblick verfügen. Dieses wird im Kontext eines technischen sicheren Netzbetriebes näher beleuchtet und erläutert.

Das Webinar eignet sich für Geschäftsführungen und Führungskräfte.

Wesentliche Inhalte sind:
1. Pflichtenübertragung
2. Verhinderung von ungewolltem Know-How-Abfluss
3. Umsetzung in die Praxis im Rahmen einer technisch sicheren Organisation

Referenten: Christian Goy (externer Berater, 50Hertz), Daniel Hunkel

Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung folgenden Link.

Folgende Termine bieten wir an:

19.09.2023/Webinar und
25.10.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Michaela Jung gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

09 Oktober

Ein Meilenstein der Gasnetztransformation: die Festlegung KANU 2.0 der BNetzA

Zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich die Bundesrepublik Deutschland die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zum Ziel gesetzt. Damit muss dann auch die erdgasbasierte Wärmeversorgung ihr Ende gefunden haben. Da die bestehende Infrastruktur in den Gasverteilernetzen zukünftig voraussichtlich nur...

07 Oktober

Gasnetztransformation: Festlegung der Fahrpläne

Gasverteilernetzbetreiber können auf Basis der kommunalen Wärmeplanung einen Fahrplan zur Umstellung der Erdgasinfrastruktur auf Wasserstoff abschließen. Die Details legt die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach § 71k Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit dem laufenden Festlegungsverfahren „FAUNA“ fest („Fahrpläne für die Umstellung der Netzinfrastruktur auf...