Update zum Mess- und Eichrecht: Wichtige Neuerungen für die Energiewirtschaft (Webinar)


Termin Details


Die in vielen Bereichen eigentlich ruhige Zeit über den Jahreswechsel hat der Gesetzgeber genutzt, um einige Entwürfe für geplante Änderungen im Bereich des Energiewirtschaftsrechts auf den Weg zu bringen. Betroffen ist auch das Mess- und Eichrecht, konkret das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Mess- und Eichverordnung (MessEV). Die geplanten Änderungen im Mess- und Eichrecht betreffen v. a. die Energiewirtschaft.

Das in den letzten Jahren viel diskutierte Problem der rechnerischen Ermittlung von Messwerten wird jetzt (endlich) angepackt. In zahlreichen (praxisrelevanten) Konstellationen werden Messwerte benötigt, die nicht oder nicht ohne weiteres durch direkte Messungen ermittelt, sondern nur errechnet werden können. Eichrechtlich sind solche Messwertverrechnungen bisher heikel – und rechtssicher kaum möglich.

Von enormer praktischer Bedeutung ist dies etwa bei Unterzählerfällen, wenn Messwerte von Haupt- und Unterzähler (die ggf. mit unterschiedlichen Messmethoden arbeiten – z. B. SLP und RLM) miteinander verrechnet werden müssen.

Die Messwertverrechnung soll mit den geplanten Änderungen der MessEV auf rechtssichere Füße gestellt werden. Ob dies mit der Novellierung der MessEV gelingen kann, wollen wir Ihnen im Webinar vorstellen.

Der Entwurf sieht zudem Änderungen an bestehenden Eichfristen vor. Insbesondere werden die Eichfristen für Warm- und Kaltwasserzähler und damit die Austauschtermine vereinheitlicht. Entsprechendes gilt für Elektrizitätszählern mit elektronischem Messwerk: Hier soll künftig (sowohl für AC- als auch für DC-Zähler) eine einheitliche Eichfrist von acht Jahren gelten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Entwürfe im Rahmen einer verkürzten Beratungsfrist mit Ländern und Verbänden konsultiert und beabsichtigt derzeit, das erforderliche Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission Anfang Februar einzuleiten.

Mit unserem Webinar „Update zum Mess- und Eichrecht: Wichtige Neuerungen für die Energiewirtschaft“ möchten wir Sie umfassend über die geplanten Neuerungen des Mess- und Eichrechts informieren.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

15.03.2021/Webinar und
22.03.2021/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Laura Marx gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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