Webinar zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Neue Pflichten für Unternehmen, öffentliche Stellen und Rechenzentrenbetreiber


Termin Details


Das Energieeffizienzgesetz – kurz EnEfG – wurde im September durch den Bundestag beschlossen und passierte vor kurzem den Bundesrat. Hintergrund ist mal wieder das EU-Klimaziel zur Senkung der Treibhausgase für das Jahr 2030 auf mindestens 55 % gegenüber 1990. Die EU hatte dazu bereits im März diesen Jahres eine Einigung über eine neue EU-Energieeffizienzrichtlinie als Teil des „Fit für 55“-Pakets getroffen und den Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz an der Erreichung der EU-Klimaziele festgelegt.

Mit dem nunmehr in Deutschland beschlossenen EnEfG werden gegenüber der EU-Richtlinie die Energieeffizienzziele deutlich angehoben, die Energieeffizienzanforderungen ambitionierter ausgestaltet und der Anwendungsbereich insbesondere bei der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand deutlich über den Bund hinaus auf Länder, Kommunen und sonstige öffentliche Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Justiz und Universitäten erweitert.

Aber auch die Privatwirtschaft, insbesondere Unternehmen und Rechenzentren, sollen mit dem EnEfG künftig weitere Beiträge zum Klimaschutz leisten, etwa durch die Einführung und den Betrieb von Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen (EMS/UMS), Pflichten zur Abwärmenutzung und -vermeidung sowie weitere Informations- und Berichtspflichten.

Das Inkrafttreten des EnEfG wird noch in diesem Jahr erwartet, erste Pflichten sollen spätestens zum 1.1.2024 greifen. Betroffene Stellen und Unternehmen sollten, sich mit diesem Thema also umgehend auseinandersetzen!

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

21.11.2023/Webinar und
30.11.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Jeannette Harnisch gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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