
Mit Urteil vom 12. Januar 2023 (C 154/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Auslegungsfrage zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geklärt. Die Entscheidung betrifft auch Netzbetreiber und Lieferanten, die als Verantwortliche i.S.d. DS-GVO personenbezogene Daten ihrer Kund*innen verarbeiten. Frage an den EuGH? Sowohl Art. 13 Abs. 1...